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25 Milliarden Euro Hilfspaket für die NRW-Wirtschaft

Die Landesregierung hat für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen ein umfassendes Hilfspaket zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen beschlossen. Dazu kamen am 19. März in einer digitalen Konferenz Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart, Finanzminister Lutz Lienenkämper und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann mit Vertretern der Kammern, der Bankenverbände, besonders betroffener Branchen (Freie Berufe, Handelsverband, DEHOGA und Schausteller) und der Gewerkschaft Verdi zusammen. Die Beteligten betonten, man wolle „schnell, unbürokratisch und wirksam“ helfen.

Hilfspaket für die NRW-Wirtschaft – Das wichtigste in Kürze

  • Wappen NRWFür das Hilfspaket werden im Rahmen eines Nachtragshaushalts Gelder in Höhe von 25 Milliarden Euro bereitgestellt.
  • Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmen für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Die Bearbeitung der Anträge soll deutlich beschleunigt werden, so dass ein Bescheid binnen einer Woche erfolgen kann.
  • Die Verbürgungsquote soll von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht werden
  • Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.
  • Kleinunternehmern, sogenannten Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden, will das Land gezielt unter die Arme greifen und landesspezifische Mittel in Kombination mit dem angekündigten Bundeszuschussprogramm anbieten, im Rahmen dessen 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
  • Das Haftungsfreistellungsangebot der Betriebsmittelfinanzierungen über den Universalkredit der NRW.Bank wurde von 50 Prozent Risikoübernahme auf bis zu 80 Prozent erweitert. Ein Mindestbetrag für Haftungsfreistellungen entfällt.
  • Speziell für die Gründerszene in NRW wird ein Finanzierungsangebot der NRW.BANK zur Verfügung gestellt, das Anreiz für Investitionenin in hiesige Start-ups bieten soll. Zudem soll das Gründerstipendium NRW verlängert werden.
  • Die Finanzverwaltung entlastet die Wirtschaft durch zinslose Steuerstundungen und die Herabsetzung von Vorauszahlungen. Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres eingestellt und Säumniszuschläge erlassen.

Einige der verabschiedeten Regelungen bedürfen noch der Zulassung für die EU-Kommission. Weitere Informationen zum Hilfspaket finden sich auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

NRW-Rettungsschirm von historischer Größe

„Die Lage ist dramatisch. Das Corona-Virus verbreitet sich in rasantem Tempo in unserem Land und hat zu einer Schockwirkung in der Wirtschaft geführt. Diese Krise unbekannten Ausmaßes verlangt Hilfe in bisher nicht dagewesener Höhe. Mit einem Sondervermögen von rund 25 Milliarden Euro spannen wir einen NRW-Rettungsschirm von historischer Größe. Damit legen wir das größte Hilfsprogramm für Nordrhein-Westfalen seit Bestehen unseres Landes auf. Wir stellen alle erforderlichen Gelder in der Krise und für die Zeit nach der Krise zur Verfügung. Wir wollen, dass kein gesundes Unternehmen wegen des wirtschaftlichen Einbruchs an mangelnder Liquidität scheitert.“
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet

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