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Lockerung der Corona-Maßnahmen und ihre Auswirkungen

Zahlreiche Branchen ächzen unter den Folgen der Corna-Kriese. Ob Einzelhandel, Dienstleistungsgewerbe oder Gastronomie – kaum ein Bereich hat nicht mit den enormen Einschränkungen durch die Pandemie zu kämpfen. Auch wenn Bund und Länder nun Lockerungen beschlossen haben, bleibt die Lage angespannt. Viele Betriebe wissen nicht, wann oder in welcher Form sie ihre Geschäfte wieder aufnehmen können und ob sie wirtschaftlich überlebensfähig sind. Der Flickenteppich an unterschiedlichen Gestaltungsmögichkeiten in den unterschiedlichen Bundesländern tut ein übriges, um die schwierige Lage weiter zu verschärfen.

Lockerung der Corona-Maßnahmen beschlossen

Am heutigen Mittwoch haben Bund und Länder weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Dabei soll ein Notfallmechanismus sicherstellen, dass ein möglicher erneuter Anstieg der Infektionszahlen schnell eingedämmt werden kann. Somit ist es möglich, dass einzelne Maßnahmen umgehend zurückgenommen werden, sofern dies die Lage erfordert.

Generell gelten die bisherigen Kontaktbeschränkungen auch weiterhin, mindestens bis zum 5. Juni. Neben dem Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 Metern soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, insbesondere im öffentlichen Nahverkehr sowie beim Besuch von Geschäften. Zahleiche weitere Lockerungen entscheiden die einzelnen Bundeländer selbst vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten.

Geschäfte dürfen ab dem 11. Mai wieder öffnen

Unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzauflagen dürfen in NRW ab dem 11. Mai auch Geschäfte unabhängig ihrer Größe wieder öffnen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine maximale Personenzahl bezogen auf die Verkaufsfläche nicht überschritten wird. Auf zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf nur eine Person kommen. Generell sollen Warteschlangen vermieden und der Publikumsverkehr im öffentlichen Raum begrenzt werden.

Besondere Herausforderungen für Gastronomie

Gastronomie
Besonders anspruchsvoll ist die Lage für die Gastronomie, Foto neshom / pixabay

Besonders schwierig wird es für Gastronomiebetriebe. Zwar dürfen diese wieder öffnen, jedoch gelten strenge Auflagen: pro Tisch sind nur zwei Personen zulässig, oder eine Familie. Zudem ist ein Abstand von 1,50 m zwischen den Gästen zu gewährleisten. Was das im konkreten Fall bedeutet, schilderte die Düsseldorfer Gastronomin Kerstin Rapp-Schwan (Schwan Restaurants) unlägst dem NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart. Bei einem Besuch wollte sich dieser sich über die Auswirkungen der Beschlüsse für die loakle Gastronomie informieren. Rapp-Schwans Fazit: „Wirtschaftlich ist das nicht darstellbar.“ Ohne einen Rettungsfonds seien viele Gastronomiebetriebe nach der langen Durststrecke und den jetzt beschlossenen Einschränkungen nicht überlebensfähig.

Frühzeitig Maßnahmen für die Zeit danach einleiten

Auch wenn die Zeiten aktuell böses erahnen lassen, sollten sich Unternehmer frühzeitig um die Wiederaufnahme des Tagesgeschäfts bemühen und auch entsprechende Werbemaßnahmen in die Wege leiten. Denn wie schon die Erfahrungen aus den letzten globalen Finanzkrisen in den Jahren 1981/82 und 2008 zeigen, sind Werbemaßnahmen gerade jetzt von besonderer Bedeutung. Schließlich lassen sich eingebüßte Marktanteile nachweislich schwieriger wiedererlangen als erhalten. Das gilt auch im regionalen und lokalen Bereich.

Für Einzelhandel oder Gastronomie empfehlen sich klassische Promotion-Maßnahmen mit Flyern und Plakaten in den umgebenden Straßen. Zudem ist das Aufstellen von weithin sichtbaren Beachflags für alle Jahreszeiten sinnvoll, um Interesse bei der Kundschaft zu wecken. Spezielle Werbeaktionen beispielsweise in Form von Rabattaktionen im Einzelhandel können das Geschäft wiederbeleben. Darüber hinaus sind Werbemaßnahmen im Internet von besonderer Bedeutung. Vor allem jetzt, wo zahlreiche Kunden die eigenen vier Wände deutlich seltener verlassen, kann man mit gezielter Online-Werbung auf sich aufmerksam machen.

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