Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ein Soforthilfeprogramm gestartet, das vor allem den unter den Folgen der Corona-Krise leidenden Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen helfen soll. Die sogenannte NRW-Soforthilfe 2020 kann seit dem 27. März, 12 Uhr, ganz unkompliziert online per Formular beantragt werden. Anträge in Papierform sind nicht möglich.
Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind, Angehörige freier Berufe mit bis zu 50 Arbeitnehmern sowie Soloselbstständige im Haupterwerb jeweils mit Hauptsitz in NRW, die bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und ihre Waren und Dienstleistungen bereits vor dem 1.12.2019 am Markt angeboten haben. Nicht gefördert werden werden hingegen Unternehmen, die bereits vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (VO EU Nr. 651/2014) waren (vgl. hierzu Ziffer 6.8). Antworten auf die wichtigsten Fragen zur NRW-Soforthilfe 2020 findet man auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein praktisches Tutorial zur Beantragung der NRW-Soforthilfe 2020 hat unter anderem die IHK Düsseldorf gemeinsam mit der Handwerkskammer Düsseldorf veröffentlicht. In dem etwa 12 Minuten langen Video wird der Antragsprozess anschalulich erklärt und zahlreiche Hintergrundinformationen vermittelt:
Bereits mehr als 100.000 Anträge für NRW-Soforthilfe 2020
Zahlreiche Betriebe und Selbstständige bemühen sich bereits um die finanziellen Hilfen des Landes. Nachdem am ersten Tag bereits mehr als 36.000 Anträge für die NRW-Soforthilfe 2020 eingegangen waren, stieg die Zahl bis gestern auf mehr als 100.000 Anträge. Das gab NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart am Samstagvormittag bekannt. In einer Videobotschaft sprach er von einem „Rekordwert“. Das Wirtschaftsministeriums habe zudem bereits 8.000 Anträge bewilligt, was ein guter Start sei, so der FDP-Politiker. Insgesamt seien 700 Mitarbeiter der fünf Bezirksregierungen, sowie ein Team von IT.NRW eingebunden, um den Betrieben schnellst möglich zu helfen. Aufgrund des enormen Andrangs komme es jedoch aktuell immer wieder zu Verzögerungen beim Zugriff auf die Internetseite. Dafür bitte man um Verständnis.
Hilfe für Selbstständige und Kleinstunternehmen
Im Rahmen der NRW-Soforthilfe 2020 können Betriebe mit bis zu fünf Angestellten Gelder in Höhe von 9.000 Euro beantragen, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Mittelgroße Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern haben Anspruch auf 25.000 Euro. Die ersten Zahlungen sollen bereits Anfang der kommenden Woche erfolgen.