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Neue Fristen und Regeln für Unternehmen im Jahr 2021

Von der Mehrwertsteuer über das neue EU-Energielabel bis hin zum Einwegplastikverbot: das Jahr 2021 bringt eine ganze Reihe an Neuregelungen und Fristen mit sich, über die Unternehmer informiert sein sollten. Da zahlreiche dieser Neuerungen bereits zum 1. Januar in Kraft traten und sowohl kleine wie große Unternehmen betreffen, versuchen wir im Folgenden eine kleine Übersicht der relevantesten Bereiche zu bieten. Allerdings ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Wer weitergehende Informationen benötigt, sollte sich an die regionalen Kammern und Verbände wenden. So bieten sowohl IHK Düsseldorf als auch die Handwerkskammer Düsseldorf bieten kompentente Ansprechpartner für alle neue Fristen und Regeln für Unternehmen im Jahr 2021.

Neuerungen für Unternehmen im Jahr 2021

Anpassnung des gesetzlichen Mindestlohns

Gesetze
Seit de, 1. Januar 2021 gelten zahlreiche neue Regeln und Vorschriften für Unternehmen, Foto: Joergelman / pixabay

Der gesetzliche Midnestlohn lag bis Ende letzten Jahres bei 9,35 Euro brutto. Seit dem 1. Januar beträgt er nun 9,50 Euro und steigt ab dem 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro. Insgesamt soll der gesetzliche Midnestlohn bis zum 1. Juli 2022 in weiteren Schritten auf 10,45 Euro angehoben werden. Er gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre und unter bestimmten Voraussetzungen auch Praktikantinnen und Praktikanten.

Verlängerung Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate

Ab dem 1. Januar 2021 kann das Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate bezogen werden, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2021. Dazu muss bei der örtlichen Arbeitsagentur eine Verlängerungsanzeige gestellt werden. Übrigens: Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld von Seiten des Arbeitgebers sind bis Ende Dezember 2021 steuerfrei.

Einwegplastikverbot

Wegwerfartikel aus Kunststoff sind ab dem 3. Juli 2021 verboten. Dazu zählen unter anderem Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Wattestäbchen aus Kunststoff sowie To-Go-Getränkebecher und Fast-Food-Verpackungen. Generell ist auch die Herstellung von Einwegplastik künftig EU-weit nicht mehr erlaubt. Dadurch soll die Abfallbilanz verbessert werden.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Zum 1. Januar sind neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung in Kraft getreten. So steigt die Beitragsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 58.050 Euro im jahr (monatlich 4.837,50 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze auf 64.350 Euro im Jahr (monatlich 5.362,50 Euro). Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung ändert sich auf 7.100 Euro im Monat in den alten Bundesländern und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Einkommensgrenze in den alten Bundesländern auf 8.700 Euro und in den neuen auf 8.250 Euro.

Anpassung der Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wurde nach der krisenbedingten Absenkung im vergagenen Jahr zum 1. Januar 2021 wieder auf die herkömmlichen Umsatzsteuersätze angehoben. Somit gilt wieder der regelmäßige Umsatzsteuersatz von 19 Prozent sowie der ermäßigte von sieben Prozent.

Strong Customer Authentication

Insbesondere für Unternehmen aus dem Bereich E-Commerce und Bezahldienste ist die neue Strong Customer Authentication relevant. Denn mit Beginn diesen Jahres endete der Aufschub der BaFin für die technische Umsetzung dieser neuen und besonders starken Kundenauthentifizierung. Seither dürfen Zahlungsdienstleister Kartenzahlungen im Internet nur noch über das neue Authentifizierungsprotokoll 3D Secure 2 ausführen. Diese neuen Anforderungen zur Authentifizierung von Onlinezahlungen gelten in der gesamten Europäischen Union (EU) und sollen vor allem der Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs von Händlern aus Nicht-EU-Ländern dienen. Künftig schulden die Betreiber von Online-Marktplätzen künftig die Mehrwertsteuer der auf ihrer Plattform aktiven Händler.

Anpassungen des Energieeffizienzklassen

Um die Aussagekraft des EU-Energielabels zu stärken wurden die Energieeffizienzklassen überarbeitet. Das neue EU-Energielabel zeigt künftig eine Einordnung in die Energieeffizienzklassen A bis G. Eher kryptische Klassen wie „A+++“ oder „A++“ verschwinden. Ab 1. März 2021 müssen die Labels im Handel innerhalb von 14 Tagen ausgetauscht werden. Zudem sind Energieaudits und die Abgabe einer Online-Erklärung grundsätzlich Pflicht.

Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge

Um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen, sind reine Elektrofahrzeuge, die erstmals zwischen dem 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2025 zugelassen wurden beziehungsweise werden, weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Des Weiteren haben Wohnungseigentümer und Mieter künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren.

Änderungen im Insolvenzrecht

Infolge des Corona-Lockdowns wurden durch den Bundestag verschiedene Änderungen im Insolvenzrecht beschlossen. So wurde die Insolvenzantragspflicht über das Jahresende 2020 hinaus ausgesetzt und angeschlagenen Unternehmen wird es erleichtert, sich ohne Insolvenzverfahren zu sanieren. Zudem können sich sowohl überschuldete Unternehmen als auch Verbraucher schneller als bislang von ihrer Restschuld befreien.

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