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Unterstützungsfond: Stadt hilft Düsseldorfer Unternehmen

Zur Überbrückung kurzfristiger finanzieller Notlagen von Düsseldorfer Unternehmen aufgrund der Conrona-Kriese, hat die Landeshauptstadt Düsseldorf einen Unterstützungsfond eingerichtet. Dieser umfasst zunächst ein Budget von 500.000 Euro. Das Geld soll dazu dienen, beispielsweise Veranstalter oder Geschäfte, die in besonderem Maße von den Folgen der Corona-Kriese gebeutelt sind, vor der Insolvenz zu bewahren. Darüber hinaus soll eine Stundung von Steuern beantragt werden können.

Unterstützungsfond: Unbürokratische Beantragung

Medienhafen Düsseldorf
Mit dem Unterstützungsfond der Stadt soll Unternehmen geholfen werden, die wegen der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind. Foto: Fotolia / Mapics

Die Stadt betont, dass der Unterstützungsfond kein Ersatz für die von Bund und Land in Aussicht gestellten Hilfen sein soll. Vielmehr soll er eine Art Überbrückungshilfe darstellen, damit Unternehmen bis zur Zahlung entsprechender Hilfsgelder ihre Existenz sichern können. Das Verfahren zur Beantragung der Gelder soll entsprechend unbürokratisch gestaltet sein. So reicht für eine erste Bewertung eine E-Mail an FinanzhilfeCorona@duesseldorf.de als Antrag aus.

Darüber hinaus hat die Stadt ab dem 18. März, 15:00 Uhr, eine Informationshotline für betroffene Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf eingerichtet. Von 9:00 bis 18:00 Uhr ist diese unter der Rufnummer 0211 – 89 90 136 erreichbar. Weitere Informationen sollen zudem zeitnah auf der Webseite der Landeshauptstadt verfügbar sein. Das Angebot werde kontinuierlich ausgebaut, heißt es.

Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Bereits Ende vergangener Woche hatten Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und der Bundesfinanzminister Olaf Scholz ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus vorgestellt. Es sei genug Geld da und es werde auch eingesetzt, so Scholz. „Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Beschäftigte und Unternehmen zu schützen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht schlägt zudem eine Aussetzung der Pflicht für Insolvenzanträge für geschädigte Unternehmen vor. Dadurch könne man verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssten, weil die Hilfen der Bunderregierung nicht rechtzeitig, also innerhalb der dreiwöchigen Frist für den Insolvenzantrag, ankämen. Eine ähnliche Regelung war bereits bei den Hochwasserkatastrophen in den Jahren 2002, 2013 und 2016 getroffen worden.

Regelung für Kurzarbeit vereinfacht

Auch die Regelung für Kurzarbeit wurde vereinfacht. So können Betriebe nun rückwirkend zum 1. März Kurzarbeitergeld nutzen, sofern zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Zuvor lag die Schwelle bei einem Drittel der Arbeitnehmer. Im Falle von Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmer 60 Prozent ihres Nettolohns für die ausfallende Arbeitszeit. Bei Arbeitnehmern mit Kindern sind es 67 Prozent.

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