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Überblick im Steuerdschungel behalten

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Steuern für Unternehmen, die sich je nach Rechtsform, Unternehmenstätigkeit und Umsatz unterscheiden. Nicht nur Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer bereiten vielen Unternehmern Kopfzerbrechen. Angesichts der Vielzahl an Steuern und deren Fälligkeit fällt es mitunter schwer, den Überblick zu behalten.

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer – die Unterschiede

Steuern
Unternehmen müssen in Deutschland unterschiedliche Steuern zahlen, Foto: jarmoluk / pixabay

Von verkauften Produkten dürfen Unternehmen nur den Nettopreis einbehalten, während die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Auf Belegen und Quittungen wird die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer (MWSt) ausgewiesen. Eine Mehrwertsteuer ist jedoch auch die Vorsteuer. Sie fällt auf Waren und Dienstleistungen an, die ein Unternehmen einkauft. Die Umsatzsteuer wird auf Ausgangsrechnungen eines Unternehmens fällig, während die Vorsteuer auf Eingangsrechnungen erhoben wird. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt dürfen Unternehmen ihre finanzielle Belastung verringern, indem sie die Vorsteuer auf erworbene Produkte und Dienstleistungen geltend machen. Die Umsatzsteuervoranmeldung kann monatlich oder vierteljährlich erfolgen. Die Voranmeldung ist bis zum zehnten Tag des Folgemonats beim Finanzamt einzureichen.

Die Umsatzsteuer beträgt in Deutschland aktuell regulär 19 Prozent auf den steuerpflichtigen Nettoumsatz. Für Artikel und Dienstleistungen, die zum Grundbedarf gehören, gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent. Nähere Erläuterungen zu Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer sind auch auf buchhaltung-einfach-sicher zu finden.

Besonderheiten mit der Kleinunternehmerregelung

Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr nicht bei mehr als 22.000 Euro betrug und die im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen, können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Diese Unternehmen müssen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt vornehmen. Auf ihren Rechnungen müssen Kleinunternehmer darauf hinweisen, dass sie aufgrund der Regelung keine Umsatzsteuer ausweisen. Im Gegenzug können sie nicht vom Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen profitieren. Die Einstufung als Kleinunternehmer muss beim Finanzamt beantragt werden.

Weitere Steuern für Unternehmen in Deutschland

Die von Unternehmen in Deutschland zu zahlenden Steuern beschränken sich nicht nur auf die oben genannten Steuerformen. Welche tatsächlich anfallen, hängt von der Rechtsform ab.

  • Einzelkaufleute müssen abhängig davon, ob sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, Umsatzsteuer zahlen. Zusätzlich zahlen sie eine Einkommenssteuer.
  • Personengesellschaften, zu denen Offene Handelsgesellschaft (oHG), GmbH & Co. oHG, Kommanditgesellschaft (KG), GmbH & Co. KG, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und Partnergesellschaften zählen, müssen Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und häufig auch die Gewerbesteuer zahlen.
  • Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH) zahlen Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und mitunter auch Gewerbesteuer.

Erläuterung der einzelnen Steuern und Fälligkeit

Die Steuern für Unternehmen werden zu unterschiedlichen Zeiten fällig:

  • Umsatzsteuer, muss monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt abgeführt werden
  • Einkommenssteuer wird einmal jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr erhoben und von Unternehmen auf den Gewinn gezahlt, der die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben darstellt. Das zu versteuernde Einkommen wird um den Grundfreibetrag vermindert, der sich in jedem Jahr ändert. Abhängig von der Höhe des Einkommens beträgt der Einkommenssteuersatz 14 bis 42 Prozent. Er steigt progressiv an. Bei einem Einkommen von mehr als 270.500 Euro liegt der Einkommenssteuersatz bei 45 Prozent. Auf die Einkommenssteuer fällt noch ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent an. Einzelunternehmer, die der Kirche angehören, müssen zusätzlich eine Kirchensteuer bezahlen, die je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent beträgt. Vierteljährlich kann auf die Einkommenssteuer an das Finanzamt eine Vorauszahlung abgeführt werden.
  • Körperschaftssteuer wird von großen Unternehmen gezahlt und entspricht der Einkommenssteuer. Die Körperschaftssteuer beträgt derzeit 15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen. Auch für die Körperschaftssteuer können Unternehmen Freibeträge geltend machen. Die Körperschaftssteuer wird quartalsweise durch Vorauszahlungen an das Finanzamt entrichtet. Einmal jährlich wird vom Finanzamt ein Körperschaftssteuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr erstellt. Waren die Vorauszahlungen zu hoch, erhalten Unternehmen eine Erstattung, während sie, wenn die Vorauszahlungen zu niedrig waren, eine Nachzahlung leisten müssen.
  • Gewerbesteuer muss von gewerblichen Unternehmen gezahlt werden und orientiert sich am Unternehmensgewinn. Sie ist eine Gemeindesteuer und die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Ihre Berechnung erfolgt anhand der Formel: Gewerbeertrag x 3,5 Prozent x Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz in Düsseldorf für das Jahr 2021 beträgt 440 %. Unternehmen, die über einen Gewerbeschein verfügen, müssen die Gewerbesteuer entrichten. Sie wird quartalsweise mit Vorauszahlungen gezahlt. Ein Ausgleich erfolgt im Folgejahr mit dem Gewerbesteuerbescheid.

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