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In Düsseldorf gilt nun eine Bettensteuer

In Düsseldorf gilt seit dem 1. Januar 2024 eine Bettensteuer. Diese wird sowohl für Hotels, Gasthöfe, Privatzimmer und -wohnungen als auch für Campingplätze, Schiffe und ähnliche Einrichtungen, kurz: für alle Beherbergungsbetriebe innerhalb der Landeshauptstadt von NRW erhoben. Für jeden Beherbergungsgast werden nun 3 Euro pro Übernachtung erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Übernachtung aus touristischen oder beruflichen Gründen erfolgt.

Von der neuen Bettensteuer befreit sind hingegen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sowie Schüler auf Klassen- oder Jugendfahrt mit ihren Begleitpersonen.

Hotel Bett
Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Düsseldorf eine Bettensteuer, Foto: 3534679 / Pixabay

Beschlossen wurde die neue Abage durch den Stadtrat bereits am 15. Juni des vergangenen Jahres. Sie muss nun für eine „ununterbrochene Beherbergungsdauer im selben Beherbergungsbetrieb für längstens 21 Tage“ entrichtet werden, heißt es von der Stadt. Weiter wird argumentiert: die durch die Bettensteuer erzielten „Einnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Angebote in der Landeshauptstadt Düsseldorf.“ Man rechne mit Einnahmen in Höhe von rund sechs Millionen Euro pro Jahr.

Bettensteuer gibt es seit 2014

Erstmals eingeführt wurde eine Bettensteuer im Jahr 2014 in Köln. Dort heißt sie Kulturförderabgabe. Seiher folgten viele weitere Städte und Gemeinden im ganzen Land dem Beispiel aus der Domstadt, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Im Vergleich zu Düsseldorf wird in Köln jedoch keine Übernachtungspauschale angesetzt, sondern es werden 5 Prozent des Übernachtungspreises fällig. Ähnlich verfährt Dortmund, wo sogar 7,5 Prozent des Übernachtungspreises als Bettensteuer zu entrichten sind.

Kritik an der neuen Abgabe

Kritik an der Bettensteuer gab es unter anderem von Seiten des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA, der in Nordrhein-Westfalen rund 36.000 Betriebe mit mehr als 401.000 Arbeitnehmern vertritt. Dieser bemängelte, dass eine Bettensteuer die Beherbergungsbetriebe einseitig belaste und die Branche angesichts von Mehrwertsteuererhöhung, Inflation und erhöhten Energiekosten keine weiteren Belastungen schultern könne. Daher hatte der Verband drei Verfassungsbeschwerden betroffener Hoteliers unterstützt. Laut einem Urteil der Karlsruher Richter ist die Abgabe jedoch mit dem Grundgesetz vereinbar.

Laut DEHOGA müssten die zusätzlichen Kosten nun zwangsläufig auf den Gast umgelegt werden was zu „einem essenziellen Verlust der Standortattraktivität führen“ könne. Auch die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf sieht die neue Steuer kritisch. Sie befürchtet Nachteile für den Tourismus und die Stadt als Tagungs- und Messestandort. Zu befürchten seien außerdem negative Auswirkungen für angrenzende Branchen wie die Gastronomie und das Transportgewerbe.

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