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Bedeutung der Regionalklasse im Zulassungsbezirk Düsseldorf

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine grundlegende Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs. Dabei handelt es sich also um eine Pflichtversicherung. Wer eine solche nicht nachweisen kann, darf sein Fahrzeug hierzulande nicht im Straßenverkehr bewegen. Es gibt zahlreiche verschiedene Versicherer, die eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu unterschiedlichen Konditionen anbieten. Für die Festlegung der zu zahlenden Prämien ist jedoch für alle Anbieter die sogenannte Regionalklasse relevant. Wir erklären, was es damit im Zulassungsbezirk Düsseldorf auf sich hat.

Individuelle Kriterien für die Berechnung der Versicherungsprämie

Verkehr
Die Beiträge für die Kfz-Versicherung richtet sich u.a. nach der Regionalklasse, Foto: pixel2013 / pixabay

Über die individuelle Prämiengestaltung der Versicherer hinaus gibt es verschiedene Berechnungsfaktoren, nach denen sich die Höhe der Versicherungsprämie richtet. Zu diesen gehören die Schadenfreiheitsklasse, die Regionalklasse sowie Typ und Baujahr des Fahrzeugs. Mit weiteren individuellen Festlegungen kann die Höhe der Versicherungsprämie individuell beeinflusst werden:

  • Ausschluss von Fahrern, die nicht im selben Haushalt leben
  • Ausschluss von Fahrern unter 25 Jahren
  • Abstellen des Fahrzeugs in einer Garage, einem Carport oder auf einem privaten Stellplatz
  • Geringe jährliche Kilometerleistung

Vor dem Abschluss eines entsprechenden Vertrags ist ein detaillierter Versicherungsvergleich empfehlenswert. Dabei sollten die angebotenen Konditionen mit den individuellen Ansprüchen und Möglichkeiten abgeglichen werden.

Regionalklassen für Düsseldorf

Eines der wichtigen Kriterien für die Berechnung der Autoversicherung ist die Regionalklasse, die durch die deutschen Versicherer einmal im Jahr für die rund 400 Zulassungsbezirke neu bestimmt wird. Hinter diesem Faktor verbergen sich verschiedene Statistiken, die unter anderem das Unfallgeschehen in der Region und die Anzahl der gestohlenen Fahrzeuge berücksichtigen. Generell unterscheidet man in die Regionalklasse für KFZ-Haftpflicht, Teilkasko sowie Vollkasko.

Laut GDV liegt der aktuelle Indexwert für die KFZ-Haftpflichtversicherung in Düsseldorf bei 119.81. Damit fällt die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen in die Regionalklasse 11 von 12. Bei den deutschen Großstädten mit über 300.000 Einwohnern werden nur Berlin, Hamburg, München, Nürnberg und Essen höher eingestuft.

Bei der Teilkasko liegt der Indexwert bei 89.25 (Klasse 5 von 16) und bei der Vollkasko bei 107,06 (Klasse 6 von 9). Der Bundesdurchschnnitt wird jeweils mit 100 angegeben.

Neue Regionalklasse beim Umzug nach Düsseldorf

Wer beispielsweise aus dem Umland nach Düsseldorf zieht, wird mit einer Erhöhung der Versicherungsprämie rechnen müssen, da der Zulassungsbezirk Düsseldorf in eine andere, höhere Regionalklasse eingeordnet ist, als das Umland. Dies ist in vielen anderen Großstädten ähnlich. Wer aus einer anderen Großstadt nach Düsseldorf zieht, für den wird sich vermutlich wenig ändern. Lediglich Münster liegt bei den Großstädten mit über 300.000 Einwohnern mit einer Haftpflicht-Klasse von 2 deutlich unter allen anderen vergleichbaren Großstädten. Beim Wechsel der Versicherung kann man Einsparungen bei den Versicherungsprämien erreichen, weswegen sich ein regelmäßige Überprüfung lohnt.

Altes Kennzeichen, neues Kennzeichen

Wenn das Kennzeichen gewechselt wird, erfolgt eine automatische Einstufung in die neue Regionalklasse, die sich nach dem Hauptwohnsitz richtet. Jedoch erlaubt die aktuelle Gesetzgebung, das alte Kfz-Kennzeichen weiter zu nutzen. Die Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle ist aber trotzdem notwendig, so dass eine Änderung der Regionalklasse dadurch nicht umgangen werden kann. Wer die Ummeldung versäumt, riskiert ein Bußgeld. Wer also sein altes Kennzeichen behält, spart lediglich die Kosten für die Prägung neuer Nummernschilder. Die Gebühren für die Ummeldung fallen dennoch an.

Umzug der Versicherung melden

Ein Umzug muss der Versicherung gemeldet werden. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet seine neue Adresse mitzuteilen. Daraufhin wird die Regionalklasse durch die Versicherung angepasst. Dies erfolgt auch dann, wenn das alte Kennzeichen beibehalten wird.

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