Ab dem 1. Juli 2012 können die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen frei wählen, ob sie bei einem Umzug innerhalb des Landes ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen behalten oder das Kennzeichen des neuen Kreises bzw. der neuen Stadt wählen. Das NRW-Verkehrsministerium hat hierfür jetzt mit einem Erlass die Rechtsgrundlage geschaffen.
Weiterverwendung der alten Autokennzeichen in NRW
Die Weiterverwendung des alten Autokennzeichen ist allerdings nur bei nordrhein-westfälischen Kennzeichen möglich. Zudem darf sich der Halter des Kraftfahrzeugs nicht ändern. Die Ummeldung des Fahrzeuges bei der neuen zuständigen Zulassungsbehörde und damit auch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) bleiben weiterhin notwendig und sind gebührenpflichtig.
Laut Minister Harry K. Voigtsberger komme man mit der Neuregelung einem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach, die nach einem Umzug aus den unterschiedlichsten Gründen ihr bisheriges Kennzeichen behalten wollen. Man entlaste zudem die Fahrzeughalter von den Kosten für neue Kfz-Kennzeichen und die Zulassungsbehörden von Verwaltungsaufgaben.