home NRW Keine neuen Kfz-Kennzeichen bei Umzug innerhalb von NRW

Keine neuen Kfz-Kennzeichen bei Umzug innerhalb von NRW

Ab dem 1. Juli 2012 können die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen frei wählen, ob sie bei einem Umzug innerhalb des Landes ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen behalten oder das Kennzeichen des neuen Kreises bzw. der neuen Stadt wählen. Das NRW-Verkehrsministerium hat hierfür jetzt mit einem Erlass die Rechtsgrundlage geschaffen.

Weiterverwendung der alten Autokennzeichen in NRW

Die Weiterverwendung des alten Autokennzeichen ist allerdings nur bei nordrhein-westfälischen Kennzeichen mög­lich. Zudem darf sich der Halter des Kraftfahrzeugs nicht ändern. Die Ummeldung des Fahrzeuges bei der neuen zuständigen Zulas­sungsbehörde und damit auch die Vorlage der Zulassungsbeschei­nigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) bleiben wei­terhin notwendig und sind gebührenpflichtig.

Laut Minister Harry K. Voigtsberger komme man mit der Neuregelung einem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach, die nach einem Umzug aus den unterschiedlichsten Gründen ihr bisheriges Kennzeichen behalten wollen. Man entlaste zudem die Fahrzeughalter von den Kosten für neue Kfz-Kennzeichen und die Zulassungsbehörden von Verwaltungsaufgaben.

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