Keine neuen Kfz-Kennzeichen bei Umzug innerhalb von NRW

Ab dem 1. Juli 2012 können die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen frei wählen, ob sie bei einem Umzug innerhalb des Landes ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen behalten oder das Kennzeichen des neuen Kreises bzw. der neuen Stadt wählen. Das NRW-Verkehrsministerium hat hierfür jetzt mit einem Erlass die Rechtsgrundlage geschaffen. Weiterverwendung der alten Autokennzeichen in NRW Die …