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Steuererklärung: Die besten Tipps für 2023

Nicht jeder Bürger ist in Deutschland dazu verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Doch gerade in Zeiten steigender Verbraucherpreise und Rekordwerten bei der Inflation kann es sich durchaus lohnen, sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen gibt es dabei jede Menge Geld vom Staat zurück. Wir zeigen auf, worauf bei der Steuererklärung im Jahr 2023 besonders geachtet werden sollte.

Die durchschnittliche Rückerstattung im letzten Jahr lag bei 1.095 Euro

Steuererklärung
Die durchschnittliche Rückerstattung bei einer Steuererklärung lag im letzten Jahr lag bei 1.095 Euro, Foto: jarmoluk / pixabay

Laut dem Statistischen Bundesamt erhielten insgesamt 12,7 Millionen Steuerpflichtige im letzten Jahr eine Steuererstattung vom Finanzamt. Die Rückzahlung betrug dabei im Durchschnitt satte 1.095 Euro. Die Digitalisierung ist auch in diesem Bereich stark auf dem Vormarsch. Laut Elster wurde die Steuererklärung im Jahr 2021 knapp 32 Millionen elektronisch eingereicht. In den letzten zehn Jahren hat sich dieser Wert damit verdreifacht. Allein im Vergleich zum Vorjahr betrug der Anstieg rund 12 Prozent.

Der Aufwand für die Erstellung der Steuererklärung hält sich dabei in Grenzen. Und Sorgen um den Datenschutz sind dabei auch weitestgehend unbegründet. Denn Elster wurde bereits mehrmals dafür ausgezeichnet, hohen Datenschutz sowie Datensicherheit zu bieten. Um bei der Steuererklärung jedoch das volle Potenzial auszuschöpfen, sollten folgende Tipps beachtet werden.

Jobkosten in voller Höhe geltend machen

Das Finanzamt billigt jedem Steuerpflichtigen für das Jahr 2023 eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro zu. Diese Pauschale wird bei der Erstellung der Steuererklärung automatisch berücksichtigt. Für alle jene, deren Betrag unter diesem Wert liegt, ist die Pauschale also die beste Option. Wer jedoch nachweislich mehr als 1.230 Euro ausgegeben hat, kann durch die exakte Angabe der Werbungskosten Steuern sparen. Allein schon durch die Fahrt zum Arbeitsplatz kommen viele Arbeitnehmer in Deutschland auf weitaus höhere Werbungskosten. Geltend machen lassen sich darüber hinaus auch Anschaffungen für den Arbeitsplatz im Homeoffice sowie für Fortbildungsmaßnahmen. Wichtig ist in diesem Fall jedoch, die entsprechenden Belege zu sammeln.

Handwerkerrechnungen bei der Steuererklärung berücksichtigen

digitale Steuererklärungen
Quelle. Elster / statista

Wenn im Haushalt Renovierungs- oder Reparaturarbeiten anfallen, ist das zumeist mit hohen Kosten verbunden. Die gute Nachricht: Zumindest ein Teil davon lässt sich im Rahmen der Steuererklärung zurückholen. Insgesamt können 20 Prozent der in einer Rechnung enthaltenen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Die jährliche Höchstgrenze dafür liegt jedoch aktuell bei 6.000 Euro. Das bedeutet, dass bis zu 1.200 Euro als Rabatt zur Steuer vom Finanzamt anerkannt werden.

Sollte der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft sein, empfiehlt es sich nach Möglichkeit, Reparaturen und Renovierungsarbeiten ins Folgejahr zu verschieben. Barzahlungen mit Quittung reichen dem Finanzamt in diesem Fall jedoch nicht aus. Damit die Ausgaben vom Finanzamt anerkannt werden, ist eine ordnungsgemäße Rechnung sowie eine Bezahlung per Überweisung oder auf elektronischem Weg erforderlich.

Professionelle Steuersoftware für die Steuererklärung verwenden

Wer seine Steuererklärung selbst und ohne Steuerberater erstellen möchte, sollte sich zumindest in technischer Hinsicht unterstützen lassen. Mit entsprechender Software lassen sich die Steuererklärungen für Privatpersonen, Freiberufler und Selbstständige einfach und schnell durchführen. In den meisten Fällen kann damit nicht nur die eigene Steuererklärung, sondern auch noch weitere für Familienmitglieder und Freunde angefertigt werden. Wichtig ist eine einfache Benutzeroberflächen und eine verständliche Sprache abseits von Behördendeutsch, um durch die Anwendung der Software wertvolle Zeit zu sparen. Zudem gibt es bei vielen Programmen auch noch zusätzliche Tipps für die Optimierung der Steuererklärung.

Steuererklärungen aus den Vorjahren nachreichen

Wer nach einer Steuerrückzahlung auf den Geschmack gekommen ist, hat in Deutschland auch die Möglichkeit dazu, seine Steuererklärungen aus den Vorjahren nachträglich einzureichen. Aktuell ist das bis zur Steuererklärung 2019 machbar. Der letztmögliche Termin dafür ist der 31. Dezember 2023. Danach können nur noch die Erklärungen ab dem Jahr 2020 eingereicht werden. Eine Nachzahlung ist dabei nicht zu befürchten. Denn all jene, die ihre Steuererklärung freiwillig beim Finanzamt einreichen, können diese nach einer Aufforderung zur Steuernachzahlung wieder zurückziehen.

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