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Umweltzone in Düsseldorf – ab 1. März müssen Fahrzeuge mit roten Plaketten draußen bleiben

Fahrzeuge mit roter Plakette dürfen ab Dienstag, 1. März, nicht mehr in die Düsseldorfer Umweltzone hinein. Darauf weist das Verkehrsdezernat hin. Nur noch Wagen mit grüner und gelber Plakette sind dort zugelassen. Damit tritt die nächste Stufe der Umweltzone in Kraft, bestimmte Fahrzeuge dürfen die Düsseldorfer Innenstadt nicht mehr oder nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung befahren.

Wie das Umweltministerium mitteilte, dürfen Inhaber von Handwerkerparkausweisen die Umweltzone bis zum 30. Juni 2011 befahren, auch wenn das Fahrzeug keine grü ne oder gelbe Plakette hat. Weitere Ausnahmen gelten für Schwerbehinderte, Gewerbetreibende und so genannte Quell- und Zielverkehre, wie zum Beispiel die Anlieferung von Lebensmitteln, die Belieferung von Baustellen oder Arztbesuche, die nicht auf andere Weise vorgenommen werden können. Zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist das Straßenverkehrsamt. Voraussetzung ist jeweils, dass das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf den Antragsteller zugelassen wurde, es nicht nachgerüstet werden kann, kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht und eine Ersatzbeschaffung finanziell nicht zumutbar ist.

Bestehende Ausnahmegenehmigungen können verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Im Bedarfsfall können auch neue Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Einzelheiten und das Antragsformular sind im Internet unter www.duesseldorf.de zu finden (Suchbegriff: Umweltzone). Das Informationsangebot zur Umweltzone wird fortlaufend aktualisiert.

Neu ist eine Fuhrparkregelung für Unternehmen: Für jede erteilte Ausnahmegenehmigung muss eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen nachgewiesen werden, die eine grüne oder gelbe Plakette haben. Sie wird voraussichtlich zum 1. Juli 2011 eingeführt. Die Genehmigungen werden auf absolut notwendige Fahrten beschränkt und im Bedarfsfall auch tageweise erteilt.

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