Bereits seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der flächendeckende, gesetzliche Mindestlohn. Ergänzend dazu gibt es jedoch in verschiedenen Branchen tarifliche Mindestlöhne, die teilweise noch deutlich über dem Mindestlohn liegen. Was es damit auf sich hat, was man über den Mindestlohn wissen sollte und was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, ihn zu zahlen.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn und wer legt ihn fest?
Festgelgt wird der gesetzliche Mindestlohn durch Rechtsverordnung der Bundesregierung, der ein Vorschlag einer ständigen Mindestlohnkommission vorangeht. Diese setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite zusammen, die beratend durch Wissenschaftler ohne Stimmrecht begleitet werden.
Der im Jahr 2015 in Deutschland eingeführte Mindestlohnt lag bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Im Jahr 2021 erfolgte eine erste Erhöhung auf 9,50 Euro pro Stunde, der zum 1. Juli 2021 und zum 1. Juli 2022 weitere folgten. Zuletzt lag der gestzliche Mindestlohn bei 10,45 Euro je Stunde, bevor die aktuelle Erhöhung auf 12 Euro am 1. Oktober 2022 in Kraft trat. Betrachtet man diese Steigerung innerhalb weniger Jahre, so könnte man von einer deutlichen Verbesserung für die betroffenen Arbeitnehmer ausgehen. Laut Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ist die letztmalige Erhöhung jedoch weiterhin unzureichend. Man werde den Interessen der Betroffenen nicht gerecht, die in besonderem Maße mit der hohen Inflation zu kämpfen hätten, so der Minister in Düsseldorf.
Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?
Grundsätzlich haben in Deutschland alle Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn, jedoch gibt es einige Ausnahmen. Etwa gilt die Regelung nicht für jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren oder Auszubildende. Auch Langzeitarbeitslosen steht während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit noch nicht der gesetzliche Mindestlohn zu. Zudem sind ehrenamtlich tätige Personen vom Mindestlohn ausgeschlossen.
Bei Praktikanten wird unterschiedene zwischen jene, die ein Praktikum im Rahmen ihrer Schullaufbahn oder ihres Studiums absolvieren oder das Praktikum eine von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahme darstellt, und jenen, die sich berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen wollen, jedoch nicht über eine Berufsausbildung verfügen. Erstere haben keinen Anspruch auf den Mindestohn, während zweitere ein Anrecht haben. Wer nähere Informationen darüber haben möchte, wann die nächste Anhebung zu erwarten ist oder was man sonst noch über den gesetzlichen Mindestlohn wissen sollte, erhält hier Antworten auf seine Fragen.
Welche Branchenmindestlöhne gelten?
Für verschiedene Wirtschaftszweige gelten ergänzend branchenspezifische tarifliche Mindestlöhne. Diese liegen teilweise deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Eine Ausnahme bildet dabei allerdings die Fleischwirtschaft, deren Mitarbeitende lediglich einen Stundenlohn von 11,50 Euro erwarten dürfen. Deutlich bessere Branchenmindestlöhne werden beispielsweise in der Pflegebranche gezahlt, wo einem Arbeitnehmer mit mindestens einjähriger Ausbildung 14,90 Euro je Stunde zustehen. Ausgebildete Pflegefachkräfte erhalten sogar 17,65 Euro. Facharbeiter im Dachdeckerhandwerk dürfen mindestens 14,80 Euro erwarten und der Branchenmindestlohn für Mitarbeitende der Gebäudereinigung liegt bei 16,20 Euro. Nähere Informationen zu den verschiedenen Branchenmindestlöhne gibt beispielsweise der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB).
Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?
Sofern sich ein Arbeitgeber weigert den Mindestlohn zu zahlen, so kann er durch den betroffenen Arbeitnehmer drei Jahre rückwirkend verklagt werden. Zudem ist eine Meldung an die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ möglich. Dem Arbeitgeber drohen empfindliche Geldbußen in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Sofern möglich sollten entsprechende Schritte jedoch erst nach anwaltlicher Beratung und in Abstimmung mit dem Betriebsrat oder einer Gewerkschaft erfolgen.