Viele Dienstleistungen, die früher persönlich im Amt erledigt werden mussten, funktionieren heute online. Neben Einwohnerangelegenheiten oder Formalitäten des Standesamtes, bietet auch das Düsseldorfer Straßenverkehrsamt auf dem Höherweg zahlreiche digitale Services an. Das spart Zeit und wertvolle Personalressourcen. Lange Wartezeiten auf Termine gehören damit der Vergangenheit an. Wir werfen einen Blcik auf die wichtigsten Dienstleistungen, die online in Anspruch genommen werden können.
Fahrzeug zulassen oder umschreiben
Ein Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde, etwa zur Fahrzeugzulassung oder zur Umschreibung eines Fahrzeuges, ist für viele sicherlich das Paradebeispiel in Sachen Behördengang. Früher musste man vor Ort erscheinen und nach überstandener Wartezeit alle relevanten Dokumente und Informationen vorlegen, damit diese geprüft werden konnten. Fehlte eine der notwendigen Unterlagen, musste man im schlimmsten Fall ein zweites mal auf dem Amt erscheinen und das Spiel begann von vorne.
Zum Glück kann man inzwischen online einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde buchen, so dass lange Wartezeiten entfallen. Vorab sollten aber alle notwendigen Unterlagen wie Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und II (Fahrzeugbrief), elektronische Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer) oder Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) sorgfältig vorbereitet werden. Übrigens weist die Stadt darauf hin, dass die Online-Terminbuchung nicht für für Autohändler oder Zulassungsdienste zugelassen ist.
Wunschkennzeichen online reservieren
Sich ein neues Kennzeichen mit der Wunschkombination reservieren – das geht einfach online über den entsprechenden Dienst in der Zulassungsstelle. Wenn das Fahrzeug online oder persönlich angemeldet wird, ist ein bestimmtes Düsseldorfer Wunschkennzeichen bereits reserviert und kann direkt auf die Nummernschilder gedruckt mitgenommen werden.
Fahrzeug abmelden
Muss ein Auto abgemeldet werden, so spricht man auch von einer Außerbetriebsetzung. Diese kann in Düsseldorf einfach online erledigt werden, sofern das Fahrzeug mit neuen, ab dem 01.01.2015 ausgegebenen Zulassungsplaketten und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestattet ist. Darüber hinaus wird ein Personalausweise mit freigeschalteten Online-Funktionen benötigt, zudem eine etwaige Bescheinigung über den Verkauf oder die fachgerechte Entsorgung. Im Anschluss erfolgt automatisch eine Meldung an die Versicherung. Abschließend müssen nur noch die Kennzeichen des Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt vorgelegt werden, damit diese nach erfolgter Prüfung vor Ort entwertet werden können.
Bei Außerbetriebsetzung über das Online-Portal des Straßenverkehrsamtes profitiert man übrigens von einer deutlich geringeren Gebühr. Während in der Zulassungsbehörde mindestens 16,80 Euro fällig werden, sind es bei Nutzung des Portals nur 3,50 Euro.
Ersatz für Zulassungsschein Teil 1 beantragen
Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheins, also der Zulassungsbescheinigung Teil I, können Fahrzeughalter diesen für in Düsseldorf zugelassene Fahrzeuge online neu ausstellen lassen. Dafür sind vorab zwei Formulare auszufüllen und nebst weiterer persönlicher Angaben auf dem Portal des Straßenerkehrsamtes hochzuladen. Dabei handelt es sich um eine Verlusterklärung des Kfz-Scheins mit Antrag auf Neuausstellung wegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, sowie eine Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges. Im Anschluss an die Antragstellung erfolgt die Bezahlung. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I wird dann per Einschreiben an den Antragsteller versendet.
Beantragung einer Feinstaubplakette
Auch eine Feinstaubplakette – je nach Schadstoffgruppe grün, gelb oder rot – lässt sich online beantragen. Etwa beim Neukauf eines Fahrzeugs oder beim Austausch der Frontscheibe, auf der die Plakette aufgeklebt war. Ohne gültige grüne Feinstaubplakette dürfen Fahrzeuge nicht in die Umweltzone einfahren, die in Düsseldorf einen großen Teil des Stadtgebiets umfasst. Wer diese Vorschrift missachtet und ohne Feinstaubplakette in der Umweltzone unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.
Für den Antrag ist ein Scan der Fahrzeugpapiere nötig, aus denen neben dem Kfz-Kennzeichen auch das Erstzulassungsdatum und der Fahrzeugtyp ersichtlich sein müssen. Sofern das Fahrzeug über eine Nachrüstung mit einem Partikelfilter verfügt, sind auch dafür entsprechende Nachweise einzureichen.
Halterauskunft nur mit triftigem Grund möglich
Auch wer der Halter eines bestimmten Fahrzeugs ist, lässt sich online ermitteln. Allerdings nicht ohne einen triftigen Grund für die Anfrage zu haben. Ein solcher ist etwa ein Verkehrsunfall, bei dem der andere Fahrer Fahrerflucht begangen hat, oder wenn andere wichtige Gründe zur Verfolgung von Rechtsansprüchen vorliegen.
Internationaler Führerschein oder Ersatzführerschein beantragen
Für das Führen von Fahrzeugen außerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union ist gegebenenfalls ein internationaler Führerschein notwendig, so etwa in den USA, Kanada, Australien oder Neuseeland. Ein solcher kann über den Online-Service des Straßenverkehrsamtes beantragt werden. Dafür ist lediglich ein Servicekonto erforderlich. Die Bezahlung erfolgt elektronisch. Im Anschluss wird das Dokument, das in der Regel 3 Jahre gültig ist, binnen zwei Wochen per Post zugestellt.