Insolvenz, Todesfall oder eine erfolglose Suche nach einem geeigneten Nachfolger oder Käufer für den Betrieb – eine Geschäftsauflösung kann viele Gründe haben. Mit diesem Umstand konfrontierte Unternehmer sehen sich jedoch häufig einer komplexen und anspruchsvollen, sowie durchaus auch emotionalen Aufgabe gegenüber. Daher sind Sorgfalt und die richtige Planung oberstes Gebot. Zudem müssen verschiedene Formalitäten beachtet werden, über die wir im Folgenden informieren wollen.
Rechtliche Aspekte der Geschäftsauflösung
Im Falle einer Geschäftsauflösung sollten Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden, sowie potentielle Vermieter und Mietern frühzeitig informiert werden, um die Geschäfte reibungslos abzuwickeln. Dabei sind zudem rechtlichen Vorschriften und Verpflichtungen in Bezug auf die Geschäftsauflösung zu beachten, insbesondere wenn es um den Verkauf von Waren oder die Beedndigung von Verträgen geht.
So ist eine Abmeldung bei Ämtern und öffentlichen Stellen notwendig, etwa beim Gewerbeamt und dem zuständigen Finanzamt. Sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist, muss die Löschung bei einem Notar beantragt werden. Sofern Mitarbeiter gekündigt werden mussten, sind die sozialversicherungsrechtlichen Abmeldung zu bewerkstlligen, sowie die Abmeldung des Betriebs beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Zudem muss geprüft werden, ob privatrechtlicher Vertragsbeziehungen gekündigt werden müssen, etwa Miet-, Leasing- und Pachtverträge oder Betriebsversicherungen, für die unter Umständen außerordentliche Kündigungsrechte gelten.
Geschäftsauflösung effizient gestalten
Um den Prozess der Geschäftsauflösung effizient und erfolgreich zu gestalten, sollte vorab eine gründliche Planung durchgeführt werden. Neben einem Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen sollte eine ordnungemäße Inventur durchgeführt werden, um alle materiellen Güter des Betriebs zu erfassen. Dafür sind Lagerbestände und das materielle Anlagevermögen zu sichten und zu dokumentieren. Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten müssen durch entsprechende Dokumente wie Grundbuchauszüge, Hypothekenbriefe, Vertragsunterlagen und andere nachgewiesen werden.
Günter monetarisieren, spenden oder entsorgen
Im Rahmen der Inventur ist es hilfreich, die erfassten Günter in drei Klassen einzuteilen:
- zu verkaufende Waren und Gegenstände
- Waren und Gegenstände die gespendet werden können
- Waren und Gegenstände die als Abfall anzusehen und zu entsorgen sind
Je nach Umfang und Tätigkeitsbereich des Betriebs kann allein dieser Prozess viel Zeit in Anspruch nehmen und die handelnden Personen vor große Herausforderungen stellen. Daher ist unter Umständen die Unterstüzung durch ein Fachunternehmen für Entrümpelung in Düsseldorf ratsam. Bei Bedarf sichten die Experten den Zustand der Güter vorab und geben eine konkrete Aufwands- und Kostenabschätzung ab.
Waren, Maschinen und Einrichtungsgenstände, die noch monetarisiert werden können, sollten über einen gezielten Räumungsverkauf angeboten werden. Geeignete Marketingmaßnahmen können dabei helfen, eine solche Verkaufsaktion bei der jeweiligen Zielgruppe zu platzieren und erfolgreich zu gestalten. Auch hier ist der Rat von Experten empfehlenswert, um den maximalen Erfolg zu erzielen.
Gegenstände, die im Rahmen des Räumungsverkaufs nicht verkauft werden konnten oder schon vorab aussortiert wurden, können gegebenenfalls gespendet werden. Je nach Art der Günter und deren Beschaffenheit freuen sich lokale Wohltätigkeitsorganisationen oder Vereine sehr über eine Sachspende. Im Besten Fall kann über den oder die Spendenempfänger auch eine Abholungen bzw. Lieferungen arrangiert werden, wodurch der Aufwand deutlich reduziert werden kann.
Richtige Entsorgung
Sofern Waren und sonstigen Gegenstände beschädigt oder nicht wiederverwertbare sind, müssen diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Dabei sind die örtlichen Entsorgungsrichtlinien zu beachten. In jedem Fall sollte geprüft werden, ob einzelne Gegenstände recycelt werden können, um unnötigen Abfallzu vermeiden. In Düsseldorf sind beispielsweise die verschiedenen Recyclinghöfe eine gute Anlaufstelle für eine fachgerechte Entsorgung.
Datensicherheit beachten
Sofern elektronische Geräte von Entsorgungsmaßnahmen im Rahmen einer Geschäftsauflösung betroffen sind, ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Datensicherheit gewährleistet ist. So dürfen keine vertrauliche Informationen oder sensible Daten an Unbefugte gelangen, weswegen Geräte, auf denen Daten gespeichert sind, speziell gehandhabt werden müssen. Vorhandene Daten müssen vor der Entsorgung sicher gelöscht oder vernichtet werden, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Daten im Nachhinein nicht wiederhergestellt werden können. Im Zweifelsfall ist es daher ratsam, ein spezialisiertes Unternehmen hinzuzuziehen, das sich um die ordnungsgemäße Entsorgung von Datenträgern kümmert.
Maßnahmen dokumentieren
Abschließend sollten alle Maßnahmen im Rahmen der Geschäftsauflösung sorgfältig dokumentiert werden. Angefangen von der Veräußerung von Sachwerten über die Entrümpelung der Geschäftsräume bis hin zur Abmeldung des Betriebes. Entsprechende Aufzeichnungen und Nachweise können im späteren Prozess für steuerliche Zwecke, etwaige Versicherungsansprüche oder andere rechtliche Anforderungen nützlich sein.