Die Selbstständigkeit startet häufig als Nebenberuf. Eine solche nebenberufliche Tätigkeit bietet eine verhältnismäßig risikofreie Möglichkeit, einen Zusatzverdienst zu erwirtschaften oder eine Geschäftsidee zu testen, bevor sie hauptberuflich betrieben wird. Denn jede Gründung will sorgfältig geplant sein. Zu berücksichtigen sind etwa Fragen der steuerrechtlichen Behandlung und der Anmeldung. Auch mögliche Startschwierigkeiten und Hürden gilt es zu bedenken. Zudem stellt sich die Frage nach der Information des Arbeitgebers.
Was es im Vorfeld zu beachten gilt
Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit sollten Sie sich vorab mit folgenden Aspekten befassen:
- Umfang der Selbstständigkeit: ab wann gilt die Tätigkeit als nebenberuflich oder hauptberuflich?
- Einordnung: ist die Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich
- steuerliche Behandlung: wie sind die Einnahmen zu versteuern
- Sozialversicherungspflicht: welche Regelungen müssen beachtet werden
- Startschwierigkeiten: wie gehen Sie mit möglichen Problemen um und wie überwinden Sie Durststrecken?
- Arbeitgeber: muss der Arbeitgeber über die Selbstständigkeit informiert werden?
Zunächst sind die Kriterien der Nebenberuflichkeit zu berücksichtigen. Zentrale Fragen sind hierbei die Arbeitszeit sowie das erzielte Einkommen. Zudem ist ausschlaggebend, welche Tätigkeit im Fokus der täglichen Arbeit steht. Eine nebenberufliche Tätigkeit sollte den Hauptberuf hinsichtlich Arbeitszeit und Einkommen nicht übersteigen. Eine oft zugrunde gelegte zeitliche Richtlinie für die nebenberufliche Tätigkeit liegt bei maximal 18 Stunden pro Woche. Werden Mitarbeiter im Rahmen der Selbstständigkeit beschäftigt, gilt sie ebenfalls als Hauptberuf.
Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit
Im Rahmen der Tätigkeit ist zudem festzustellen, ob diese gewerblich oder freiberuflich erfolgt. Gewerbliche Gründungen bedürfen mehrerer Behördengänge und erfordern einen Gewerbeschein sowie Pflichtmitgliedschaften in Abhängigkeit der Tätigkeit. Bei freiberuflichen Tätigkeiten genügt zunächst eine Anmeldung beim Finanzamt.
Die Einordnung hat wesentliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit. Hierbei ist der Umfang der Tätigkeit unmaßgeblich, da auch kleine Nebeneinkünfte grundsätzlich steuerpflichtig sind. Davon ausgenommen sind bestimmte Pauschalen. Nicht zu verwechseln ist nebenberufliche Selbstständigkeit übrigens mit der Kleinunternehmerregelung. Diese kann grundsätzlich bei geringen Jahresumsätzen in Anspruch genommen werden und befreit von der Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen.
Werden Abgaben für die Sozialversicherung verlangt?
Sozialversicherungsrechtlich sind bei nebenberuflicher Selbstständigkeit keine zusätzlichen Versicherungsleistungen zu bezahlen. Doch ist es erforderlich, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, da der Nebenverdienst in die Beitragsberechnung mit einfließt. Werden die Einnahmen nicht oder nicht in voller Höhe angegeben, können Nachforderungen fällig werden. Handelt es sich um hauptberufliche Selbstständigkeit, werden Selbstständige versicherungsfrei gestellt. Sie sind sind für die Absicherung z.B. gegen berufliche und krankheitsbedingte Risiken sowie für die Alterssicherung für sich selbst und ihre ggf. vorhandenen Hinterbliebenen selbst verantwortlich.
Hürden und Startschwierigkeiten bei der Selbstständigkeit
Bei der Gründung sehen sich nebenberuflich Selbstständige häufig mit verschiedenen Startschwierigkeiten konfrontiert. Dazu zählen fehlende betriebswirtschaftliche Kenntnisse, mangelndes Startkapital beziehungsweise Liquidität, fehlerhafte Kostenkalkulation oder unzureichende Marketingmaßnahmen um nur einige Risikofelder aufzuzählen. Daher ist die Vorbereitung maßgeblich für den Erfolg der selbstständigen Tätigkeit. Ein detaillierter Businessplan bildet dafür die Grundlage. Dieser beschreibt die Geschäftsidee, analysiert den Markt und die Konkurrenz, erläutert den Kapitalbedarf und schätzt die Erfolgsaussichten ein. Zudem gibt er Auskunft über die die Qualifikationen und Fähigkeiten des Existenzgründers.
Die Selbstständigkeit erfordert grundsätzlich unternehmerische Fähigkeiten. Expertise im Kernbereich reicht nicht aus. Buchhaltung und Marketing sind nur zwei der kaufmännischen Kompetenzen, die bei der Existenzgründung von Vorteil sind. Wem diese Fähigkeiten fehlen, dem empfiehlt sich zum Beispiel ein Intensivkurs, etwa bei der Wirtschaftsförderung Düsseldorf oder . Diese unterstützt Existenzgründer bei vielen zentralen Fragen und steht StartUps in vor und nach der Gründungsphase mit Rat und Tat zu Seite.
Muss der Arbeitgeber informiert werden?
Jedem Arbeitnehmer steht die Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit grundsätzlich frei. Die einzigen Voraussetzungen sind, dass die Pflichten als Arbeitnehmer nicht verletzt werden dürfen und keine Tätigkeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber aufgenommen werden darf. Ein entsprechender Hinweis ist häufig auch im Arbeitsvertrag zu finden. Im Allgemeinen ist es ratsam, den Arbeitgeber frühzeitig über Art und Umfang der Tätigkeit zu informieren. Der Handlungsspielraum des Arbeitgebers, diese Tätigkeit zu untersagen, ist stark eingeschränkt. Selbst wenn Nebentätigkeiten arbeitsvertraglich untersagt sind, kann ein Chef sie nicht grundsätzlich verbieten. Zu den Pflichten als Arbeitnehmer gehört jedoch, die im Arbeitsvertrag festgeschriebene Arbeitsleistung zu erbringen.