Eine Scheidung ist in der heutigen Zeit längst keine Seltenheit mehr. Bundesweit lag die Scheidungsrate 2019 bei etwa 35 Prozent. Damit ist die Zahl seit 2005 zwar anhaltend rückläufig – damals lag die Quote bei fast 52 Prozent – jedoch bleibt festzuhalten, dass heutzutage siginifikant weniger Menschen die Ehe eingehen, sich dafür jedoch mehr scheiden lassen. Das trifft auch auf Nordrhein-Westfalen mit seiner Landeshauptstadt Düsseldorf zu. Laut dem statistischen Landesamt wurden 970.000 der 3,3 Millionen von 1985 bis 2019 geschlossenen Ehen in NRW bereits wieder geschieden. Die meisten Ehepaare wurden zudem nach einer Dauer von sechs Jahren geschieden. Somit hat das „verflixte siebte Jahr” statistisch gesehen durchaus seine Bewandtnis.
Beratungsstellen in Düsseldorf
Wer sich mit einer Trennung von seinem Ehepartner befasst, benötigt in der Regel professionelle Beratung. Denn sofern es gemeinsame Kinder und gegebenenfalls ein Eigenheim gibt, sind zahlreiche rechtliche Fragen zu klären. Die Stadt Düsseldorf bietet in den einzelnen Stadtbezirken entsprechende Anlaufstellen, in denen Betroffene kompentente Ansprechpartner finden. Die Fachräfte des Bezirkssozialdienst unterstützen bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen und können in Konfliktsituationen eine vermittelnde Position einnehmen. Zudem erfährt man hier, wo man weitere fachliche Beratung und Unterstützung erhält und welche Angebote es für Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen gibt. Darüber hinaus bieten auch verschiedene Träger spezielle Familienberatungsstellen in Düsseldorf an, die in Konfliktsituationen unterstützen, darunter etwa die Arbeiterwohlfahrt Düsseldorf (AWO), Diakonie Düsseldorf oder SKFM Düsseldorf e.V..
Anwaltliche Vertretung ist Voraussertung
Sofern eine Scheidung unausweichlich ist, geht es in den meisten Fällen um die gemeinsamen Kinder und den Unterhalt. An dieser Stelle ist eine fundierte Rechtberatung unerlässlich. Denn für die Scheidung ist das Familiengericht zuständig, das eine Abteilung des Amtsgerichts darstellt. Hier werden neben Ehescheidungen auch die sogenannten Scheidungsfolgesachen entschieden, also zum Beispiel das Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, die Zuweisung der Ehewohnung oder die Aufteilung des Hausrats. Um einen Scheidungsantrag zu stellen, setzt das Familiengericht voraus, dass sich der Antragsteller sich anwaltlich vertreten lässt. Somit ist eine Scheidung ohne Anwältin oder Anwalt nicht möglich. Gleiches gilt übrigens auch für Unterhalts-, Güterechtsverfahren und sonstige Familienstreitsachen.
Anwalt für Familienrecht
Bei der Suche nach einem geeigneten Fachanwalt für Familienrecht, einem sogenannten Scheidungsanwalt, finden sich im Großraum Düsseldorf zahlreiche Anlaufstellen. Immerhin haben sich fast 20 Prozent der hier ansässigen Rechtsanwälte auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Ein Anwalt für Familienrecht wird sowohl bei einer strittigen als auch einer einvernehmliche Scheidung unterstützen. Das gilt für das gerichtliche Verfahren wie für eine außergerichtliche Mediation. Zudem klärt er bzw. sie die Eheleute über die Unterhaltspflichten gemäß der Düsseldorfer Tabelle auf. Diese bildet seit 1962 eine Unterhaltsleitlinie des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, die mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag abgestimmt wird. Sie gilt somit als Standardisierung der Unterhaltsrechtsprechung der Familiengerichte.
Mit der iurFRIEND® AG (scheidung.de) mit Sitz auf der Corneliusstraße und der Rechtsanwaltskanzlei Roland Sperling (scheidung-online.de) mit Sitz am Rathausufer, sind zudem zwei auf „Online-Scheidung“ spezialisierte Anbieter in Düsseldorf ansässig. Beide bieten auf ihren Webseiten umfangreiche Informationen rund um das Thema Scheidung.
Wie läuft eine Scheidung ab?
Ist ein Anwalt für Familienrecht gefunden, wird dieser zuerst den notwendigen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Dieser wird im Anschluss durch das Gericht an den Ehepartner weitergeleitet, dem die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wird. Entweder entscheidet er sich für eine einvernehmliche Scheidung, oder widerspricht der Scheidung. Das Familiengericht wird daraufhin Unterlagen an die beiden Parteien senden, die ausgefült werden müssen um die Berechnung des Versorgungsausgleichs zu ermöglichen. Nach dessen Ermittlung wird ein Scheidungstermin angesetzt, der einer mündliche Verhandlung vor Gericht entspricht. Auch Folgesachen der Scheidung können hier behandelt werden. Abschließend ergeht durch das Gericht der Scheidungsbeschluss. Beiden Parteien steht die Möglichkeit offen, gegen diesen Beschwerde einzulegen. Andernfalls wird der sogenannte Rechtsverzicht erklärt, womit die Scheidung sofort wirksam ist.
Eltern bleiben auch nach der Scheidung gemeinsam verantwortlich
Da es immer wieder vorkommt, dass Elternteile nicht gewillt sind, ihrer Unterhaltsverpflichtung nachzukommen, werden bei den Angaben zur Berechnung des Versorgungsausgleichs mitunter falsche Angaben gemacht. Betroffene wissen in einem solchen Fall meist nicht, welche Schritte sie einleiten können oder welche Beweise notwendig sind, um den Betrug anzuzeigen und bei Gericht die tatsächlichen Ansprüche geltend zu machen. In dieser Situation kann eine Detektei in Düsseldorf unterstützen. Bei Bedarf kann eine Observation durchgeführt werden, um die vor Gericht notwendigen Indizien und Beweise zusammenzutragen. Sofern sich der Verdacht nicht bestätigt, entsteht keine unnötige Konfrontation mit dem Ex-Partner, da dieser von den Ermittlungen keine Kenntnis erlangt. Wenn der Verdacht jedoch begründet ist, können die entstandenen Kosten jedoch als erstattungswürdig vor Gericht geltend gemacht werden, da diese als „notwendige Aufwendung“ angesehen werden, die zu den Prozesskosten zählen.