Die Corona-Pandemie zwang auch viele Düsseldorfer Unternehmen dazu, staatliche Soforthilfen in Anspruch zu nehmen. Mittlerweile befinden sich zahlreiche Betriebe in der kritischen Phase der behördlichen Prüfung ihrer erhaltenen Corona-Soforthilfen, wobei teilweise auch schmerzhafte Rückforderungen drohen.
Die zuständigen Bewilligungsbehörden nehmen seit geraumer Zeit verstärkt detaillierte Nachprüfungen der gewährten Corona-Soforthilfen vor und fordern bei festgestellten Unstimmigkeiten oder Abweichungen die ausgezahlten Gelder von den betroffenen Unternehmen zurück. Betroffene Unternehmen sollten daher klären, welches rechtskonforme Vorgehen und welche Maßnahmen zur Abwehr unbegründeter Rückforderungen erforderlich sind.
Aktuelle Rechtslage bei Corona-Soforthilfen

Die rechtlichen Grundlagen für Corona-Soforthilfen, die ursprünglich als schnelle Unterstützungsmaßnahme für notleidende Unternehmen konzipiert wurden, haben sich seit deren erstmaliger Einführung im Frühjahr 2020 mehrfach geändert, wobei kontinuierliche Anpassungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene erfolgten. Nordrhein-Westfalen hat dabei, nachdem die Bundesregierung ihre grundlegenden Richtlinien zur finanziellen Unterstützung betroffener Betriebe veröffentlicht hatte, eigene landesspezifische Regelungen erlassen. Diese können in wesentlichen Punkten von den bundesweiten Vorgaben abweichen, was die Antragstellung erheblich verkompliziert. Auch verschiedene Förderprogramme, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt wurden, tragen zur Komplexität des Sachverhalts bei. Die frühe Aussetzung der NRW-Soforthilfe 2020 führte bereits damals zu erheblicher Verunsicherung bei antragstellenden Unternehmen.
Die zuständigen Prüfbehörden arbeiten derzeit verstärkt an der Aufarbeitung der Anträge aus den Jahren 2020 und 2021. Dabei werden nicht nur die ursprünglich eingereichten Unterlagen, die sämtliche relevanten Nachweise und Dokumente umfassen, einer detaillierten Prüfung unterzogen, sondern es werden auch nachträgliche Entwicklungen, die sich seit der Antragstellung ergeben haben, berücksichtigt. Betroffene Unternehmen müssen sich daher darauf einstellen, dass ihre gesamte wirtschaftliche Entwicklung, die sich seit der Antragstellung ergeben hat, gründlich unter die Lupe genommen wird. Die Beweislast liegt dabei grundsätzlich beim Antragsteller, der durch Dokumente und Belege nachweisen muss, dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Bewilligung zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlagen und auch weiterhin vollständig vorliegen.
Typische Fehlerquellen bei der Antragstellung vermeiden
Viele Rückforderungen resultieren aus vermeidbaren Fehlern bei der Antragstellung. Ein besonders häufiges Problem, das immer wieder festgestellt wird und zu erheblichen Komplikationen führt, stellt die fehlerhafte Berechnung der Umsatzeinbußen dar. Diese ist häufig auf mangelnde Sorgfalt oder unzureichende Kenntnisse der geltenden Berechnungsmethoden zurückzuführen. Unternehmen haben teilweise vorläufige Zahlen verwendet oder Vergleichszeiträume falsch gewählt. Auch die komplexe rechtliche Definition des Liquiditätsengpasses wurde häufig fehlinterpretiert. Einige Unternehmen haben ihre privaten Rücklagen oder die verfügbaren Kreditlinien bei der Antragstellung nicht korrekt angegeben.
Die nachträgliche Korrektur solcher Fehler gestaltet sich nicht selten schwierig und zeitaufwendig, da die zuständigen Behörden bei der Prüfung von Änderungsanträgen besonders strenge Maßstäbe anlegen und jeden Einzelfall kritisch bewerten. Selbst unbeabsichtigte Falschangaben, die beispielsweise durch Versehen oder mangelnde Kenntnis der geltenden Vorschriften entstanden sind, können seitens der zuständigen Behörden zu vollständigen Rückforderungen der gewährten Leistungen führen.
Wichtig ist daher, dass Unternehmer, die ihre steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen möchten, eine lückenlose Dokumentation aller relevanten Geschäftsvorfälle sicherstellen, wobei sie besonders darauf achten sollten, dass sämtliche Belege, Verträge und Nachweise systematisch geordnet und jederzeit auffindbar sind. So sollten die im Folgenden aufgelisteten Unterlagen griffbereit sein, damit sie bei eventuellen Nachfragen oder Kontrollen unverzüglich vorgelegt werden können:
- Vollständige Buchhaltungsunterlagen der relevanten Zeiträume
- Nachweise über tatsächliche Umsatzeinbußen
- Nachweise für angefallene Fixkosten
- Dokumentation der Mitarbeiterentwicklung
- Kontoauszüge zur Prüfung der aktuellen Liquiditätslage
Strategien für den Umgang mit Rückzahlungsaufforderungen
Wenn ein Unternehmen eine Rückzahlungsaufforderung bekommt, muss es zügig aber durchdacht reagieren. Als Erstes sollte überprüft werden, ob die Forderung ordnungsgemäß zugestellt wurde und sämtliche Fristen beachtet wurden. Bei der Coronahilfe Zurückzahlung gelten spezielle Regelungen, die sich von anderen Verwaltungsakten unterscheiden können.
Die Behörde gewährt einen Monat Zeit für den Widerspruch nach Erhalt des Bescheids. Innerhalb dieser gesetzlich vorgeschriebenen Frist, die unwiderruflich mit dem Tag der Zustellung des behördlichen Bescheids beginnt, muss eine sorgfältig ausgearbeitete, sachlich fundierte und juristisch hieb- und stichfeste Stellungnahme erarbeitet werden, die alle relevanten Aspekte des Sachverhalts umfassend berücksichtigt. Die Vorwürfe der Behörde müssen systematisch und Punkt für Punkt widerlegt werden. Es genügt keinesfalls, die erhobenen Vorwürfe nur pauschal und ohne konkrete Begründung zu bestreiten. Stattdessen sind konkrete Nachweise erforderlich, welche die rechtmäßige Verwendung der erhaltenen Fördergelder eindeutig belegen können.
Beweislast und Dokumentationspflichten richtig erfüllen
Für zahlreiche Unternehmen bedeutet die Verteilung der Beweislast eine außerordentlich schwierige Herausforderung im Förderverfahren. Grundsätzlich muss der Antragsteller nachweisen, dass er alle Fördervoraussetzungen erfüllt hat. Dies betrifft den kompletten Förderzeitraum, nicht nur die Antragstellung. Die Behörden verlangen in regelmäßigen Abständen umfassende Dokumente, die zum Teil mehrere Jahre alt sind.
Eine sorgfältige Dokumentation aller geschäftlichen Transaktionen ist für Unternehmen unerlässlich. Sämtliche geschäftlichen Transaktionen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen, sollten separat erfasst, dokumentiert und für spätere Nachweise rchiviert werden. Dazu gehören auch E-Mail-Korrespondenzen, die mit Kunden über coronabedingte Stornierungen oder zeitliche Verschiebungen von bereits erteilten Aufträgen geführt wurden, welche für die spätere Nachvollziehbarkeit der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf das Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die jüngsten Entwicklungen zur Corona-Soforthilfe, da sich hieraus neue Dokumentationspflichten ergeben können. Sämtliche relevanten Unterlagen müssen ab dem Zeitpunkt der Förderbewilligung für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Rechtsbeistand bei komplexen Soforthilfe-Verfahren
Komplexe Rückforderungen brauchen spezialisierten juristischen Beistand. Bei strafrechtlichen Vorwürfen ist es ratsam, umgehend einen Anwalt zu konsultieren. Fahrlässige Falschangaben und vorsätzlicher Subventionsbetrug lassen sich oft nicht klar voneinander abgrenzen. Selbst bei ursprünglich korrekten Angaben können nachträgliche Entwicklungen zu Problemen führen.
Die Kosten für professionellen rechtlichen Beistand erweisen sich häufig als sinnvolle Investition, da unbedachte oder fehlerhafte Reaktionen auf amtliche behördliche Schreiben schwerwiegende und weitreichende rechtliche sowie finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können. Erfahrene Anwälte unterstützen bei Behördenkommunikation und Prävention. Viele Anwaltskanzleien haben sich mittlerweile gezielt auf Corona-Soforthilfe-Verfahren spezialisiert und verfügen dadurch über umfangreiche Erfahrungswerte aus zahlreichen vergleichbaren Fällen, die sie bei der Beratung ihrer Mandanten gewinnbringend einsetzen können.
