Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 08.04.2015 haben tausende Lebensversicherungskunden einen Anspruch auf höhere Rückzahlungen, wenn sie beim Abschluss ihrer Lebensversicherungen zwischen 1994 und 2007 falsch über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden. Das gilt auch rückwirkend für Versicherungen, die bereits gekündigt wurden. Bisher behielten Versicherungen einen beträchtlichen Teil an Verwaltungskosten und Abschlussprovisionen ein, was den Rückkaufwert beträchtlich schmälerte. Dies ist nach dem Urteil nicht mehr zulässig. Laut BGH sind die Versicherer selbst verantwortlich, wenn sie nicht ordnungsgemäß belehrt haben. Somit müssen Prämien und Zinsen bei einer Rückabwicklung von Lebensversicherungen an die Kunden zurückgezahlt werden.
Spezialisten für die Rückabwicklung von Lebensversicherungen
Die Finanz- und Versicherungsagentur Wieland & Partner hat sich auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisiert und bietet ihren Kunden einen hocheffizienten Service an. Gemeinsam mit einer Rechtsanwaltskanzlei aus Düsseldorf wurde eine Systematik entwickelt, die eine Erfolgsquote von nahezu 100 Prozent ermöglicht. Wieland & Partner berät jeden Interessenten individuell und bietet zudem auch weitere Optionen wie die passende Rechtsschutzversicherung oder ergänzende Möglichkeiten für Kombi-Policen bestehend aus Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich und kann über die Webseite der Agentur angefragt werden.
Lebensversicherer leitet bereits Maßnahmen ein
Nach einem Bericht von Focus Money versuchen bereits einige Lebensversicherer, das die Rückabwicklung von Policen auszuhebeln. Demnach verschickt mindestens ein Versicherer derzeit Briefe, in denen er erneut über die Vertragslösungsrechte belehrt. Sofern der Kunde nicht binnen 14 Tagen widerspricht, kann er sich später nicht mehr auf das BGH-Urteil berufen und die Möglichkeit zur Rückabwicklung entfällt. Experten raten daher sofort zu widersprechen, sofern Sie einen solchen Brief erhalten sollten.