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Pflichten im Homeoffice – das sollten Arbeitnehmer wissen

Spätestens im Zuge der Corona-Pandemie hat das Homeoffice Einzug in die meisten Branchen gehalten und ist seither fest im Arbeitsalltag verankert. Vor allem im Dienstleistungssektor kann heute kaum ein Arbeitsgeber darauf verzichten, seinen Mitarbeitenden die Möglichkeit zum arbeiten in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. So ist es kaum verwunderlich, das fast ein viertel der Arbeitnehmer in Deutschland regelmäßig vom Homeoffice aus arbeiten. Dabei gibt es naturgemäß große Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen. Wärend klassische Bürotätigkeiten problemlos auch von zuhause aus erledigt werden können, sind Angestellte etwa aus dem Baugewerbe oder Handwerk häufig nicht in der Lage, diese Option wahrzunehmen. Auf die verschiedenen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer rund um das Thema Homeoffice wollen wir im folgenden näher eingehen.

Vorteile des Homeoffice

Homeoffice
Das Arbeiten im Homeoffice stellt für viele Arbeitnehmer eine interessante Option dar, Foto: Elchinator / pixabay

Während viele Arbeitgeber dem Thema Homeoffice noch vor einigen Jahren vor allem mit viel Argwohn gegenüberstanden, hat sich inzwischen eine gänzlich andere Auffassung etabliert. Denn die Einstellung, dass Arbeitnehmende außerhalb der Büroräumlichkeiten ihrer Arbeit mit weniger Enthusiasmus nachgehen und die Produktivität und Effizient abnehmen, bewahrheitete sich nicht. Stattdessen haben verschiedene Studien dieses Vorurteil längst widerlegt. Wer seinen Mitarbeitenden die Möglichkeit einräumt, ihre Arbeit möglichst flexibel und ortsungebunden nachzugehen, sorgt für höhere Zufridenheit und vielerorts für eine Steigerung der Produktivität.

Dabei haben sich vor allem hybride Arbeitsweisen, also die Kombination aus Tagen im Büro und im Homeoffice, als besonders erfolgreich herausgestellt. Denn auch wenn die Arbeit zuhause viele Vorteile bietet, schätzen viele Arbeitnehmer auch den Büroalltag. Dieser ermöglicht den direkten Austausch mit den Kollegen, was sich positiv auf soziale Bindungen und das Gemeinschaftsgefühl auswirkt. Auch lassen sich kreative und teamorientierte Arbeiten häufig besser im Office bewerkstelligen. Eine pauschale Regelung für alle Mitarbeiter ist daher häufig suboptimal und eine vollständige Rückkehr zur Präsenzarbeit eher kontraproduktiv, da das Homeoffice längst fester Bestandteil der Arbeitskultur ist und individuell gelebt wird.

Unterschied zwischen Homeoffice und mobiler Arbeit

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: es gibt signifikante Unterschiede zwischen Homeoffice und mobiler Arbeit. Diese konzentrieren sich vor allem auf die flexibilität des Arbeitsortes sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Denn während beim Homeoffice ein fester Arbeitsplatz im eigenen Zuhause eingerichtet wird, können Arbeitnehmer bei der mobilen Arbeit ihre Aufgaben von unterschiedlichen Orten aus erledigen. Letzteres bietet zwar mehr Flexibilität, erfordert jedoch auch mehr Eigenverantwortung. Bei beiden Formen der Arbeitsgestaltung ist der Arbeitgeber generell verpflichtet, die Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, damit der Arbeitnehmer seine Arbeit ordnungsgemäß ausführen kann. Dazu können Laptop, Monitore oder ein Smartphone sowie die notwendige Software gehören. Aufgrund der flexiblen Wahl des Arbeitsortes stellt der Arbeitgeber jedoch in aller Regel keine Büromöbel wie ergonomische Stühle oder Tische zur Verfügung.

Besteht ein Recht auf Homeoffice?

Ein Recht auf die Arbeit im Homeoffice haben Arbeitnehmer in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bislang nicht. Stattdessen muss das Arbeiten von zu Hause aus individuell vereinbart werden. Das geschieht in der Regel innerhalb des Arbeitsvertrages oder durch eine betriebliche Regelung, die dann häufig abteilungsspezifisch oder für alle Mitarbeitenden gilt. Wer bislang nicht über eine entsprechende Möglichkeit verfügt, sollte seinen Arbeitgeber darauf ansprechen und Homeoffice beantragen. Jedoch hat der Arbeitgeber ohne vertragliche Vereinbarungen das Recht, dies abzulehnen. Zwar gibt es seit der Pandemie immer wieder politische Diskussionen über ein gesetzliches Recht auf Homeoffice, wie es etwa in den Niederlanden existiert. Jedoch ist unklar ob und wann es dazu eine Entscheidung gibt.

Kann der Arbeitgeber die Arbeit zuhause jederzeit beenden?

Wer über einen längeren Zeitraum die Möglichkeit für das Arbeiten im Homeoffice genutzt hat, hat in den meisten Fällen auch einen Anspruch darauf. Begründet werden kann das mit der sogenannten „betrieblichen Übung„. Diese bezeichnet den Sachverhalt, dass Arbeitnehmer durch das wiederholte Verhalten des Arbeitgebers einen Anspruch auf eine bestimmte Arbeitsweise erlangen können. Sofern ein Arbeitgeber seiner Belegschaft also über einen längeren Zeitraum ohne vertragliche Regelung, ohne ausdrückliche Gegenvereinbarung und ohne Einschränkungen die Möglichkeit für Homeoffice gestattet hat, kann er dies nicht ohne weiteres streichen und eine Präsenzpflicht anordnen. Denn die Arbeitnehmer dürfen darauf vertrauen, dass das gewohnte Arbeitsmodell Betsand hat. Wer von einem vergleichbaren Sachverhalt betroffen ist, findet fachkundige Beratung in Düsseldorf für Arbeitsrechte. Sofern der Arbeitgeber nicht ausdrücklich definiert hat, dass die Möglichkeit auf Homeoffice nur temporär ist oder nach Ermessen des Arbeitgebers wieder beendet werden kann, stehen die Chancen gut, erfolgreich dagegen vorzugehen.

Gesetzliche Pflichten für Arbeitnehmer

Generell gelten für Arbeitnehmer im Homeoffice die gleichen gesetzlichen Pflichten, wie sie für die Büroarbeit gelten. Entsprechend müssen sie ihre arbeitsvertraglichen Aufgaben ordnungsgemäß und fristgerecht erfüllen. Zudem müssen auch bei der Heimarbeit die Arbeitszeit sowie Pausen und Ruhezeiten eingehalten und dokumentiert werden.

Für viele Arbeitgeber liegt zudem ein besonderes Augenmerk auf dem Thema Datenschutz. Denn wer mit sensiblen Daten arbeitet, muss im Homeoffice besondere Vorkehrungen treffen, um diese sicher aufzubewahren und vor Zugriff Dritter zu schützen. Auch dem Thema Arbeitsschutz kommt im Homeoffice eine hohe Bedeutung zu. So sind Arbeitgeber dazu angehalten, ergonomischer Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die von Arbeitnehmern einzusetzen sind. Darüber hinaus gelten im Krankheitsfall natürlich auch bei der Arbeit zuhause die allgemeinen Melde- und Nachweispflichten, sowie die allgemeine Sorgfaltspflicht beim Umgang mit zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln.

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