Lange vorbei sind die Zeiten, in denen die ersten Umstellungen im Rahmen des Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes unter Kneipiers und Gastronomen für helle Aufregung sorgten. Seit 2008 ist das Gesetz in Kraft und definiert seither klare Vorschriften. Inzwischen hat sich das Nichtrauchen in der Gastronomie als Normalzustand etabliert. Aber wie hat sich das Nichtraucherschutzgesetz ausgewirkt. Kam es zum großen Kneipensterben? Und welche Vorschriften gelten heute für Raucher in Nordrhein-Westfalen?
Seit 2013 gilt verschärftes Nichtraucherschutzgesetz
Das Nichtraucherschutzgesetz in NRW ist inzwischen sehr restriktiv. Die zahlreichen Ausnahmen, die ursprünglich für den Gaststättenbereich geschaffen wurden, bestehen seit dem 1. Mai 2013 nicht mehr. Somit sind Schlupflöcher wie Raucherclubs oder Raucherräume nicht mehr möglich. Seither besteht auch für Brauchtumsveranstaltungen ein Rauchverbot, auch wenn diese in einem Festzelt stattfinden. Seit der Novelierung gilt ein allgemeines Rauchverbot in den Innenbereichen von gastronomischen Betrieben aller Art. Verstößt ein Gaststättenbetreiber gegen die gesetzlichen Regelungen, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
Nichtraucherschutz belastet Gastronomen
Doch wo darf ein Raucher nun noch rauchen? Generell ist das Rauchen im Außenbereich einer Gaststätte gestattet. Dies führt jedoch immer wieder zu Beschwerden. Nicht unbedingt wegen des Qualms, vielmehr ist es die Lautstärke der Raucher, die sich teils lautstark vor der jeweiligen Lokalität austauschen. Geht es um das Rauchen in Außenbereichen, ist die Glut also weiterhin heiß. Raucher fühlen sich diskriminiert, Nichtraucher sehen ihre Lebensqualität aktiv eingeschränkt. Die Rechnung zahlt jedoch der Gastronom, der einerseits seine rauchenden Gäste nicht verlieren will, sich aber andererseits aber vor einem Besuch des Ordnungsamtes oder der Polizei wegen Ruhestörung schützen muss.
Die Dehoga NRW, Dachverband der Gastronomie und Hotellerie in Nordrhein-Westfalen, hat sich daher stehts gegen ein absolutes Rauchverbot ausgesprochen. Sie möchte die Entscheidungsgewalt lieber in die Hände der Gastronomen legen. Es handele sich um eine unternehmerische Entscheidung, die der Gastronom mit seinen Gästen treffen solle, so Thorsten Hellwig von der Dehoga NRW gegenüber der Rheinischen Post. Immerhin hätten ein Jahr nach der Einführung des strikten Rauchverbots 81 Prozent der Schank- und Tanzbetriebe Umsatzeinbußen beklagt. Zwei Drittel der Betriebe bezifferten die Umsatzeinbußen auf mehr als zehn Prozent.
Ausnahmen vom Nichtraucherschutzgesetz bilden lediglich privat gebuchte Feiern, die in einem separaten Raum stattfinden. Zudem haben einige letzte Refugien der Raucherschaft überlebt, für die jedoch strenge Regeln gelten. Dazu zählen etwa der Davidoff Pilot Store auf der Königsallee, oder Smoker‘s Lounges in verschiedene hochpreisigen Düsseldorfer Hotels. Eine Übersicht der besten Locations für Raucher bietet zum Beispiel der Smokers Guide Düsseldorf.
Rauchen auf dem Weihnachtsmarkt
Auch in diesem Jahr werden die Düsseldorfer Weihnachtsmärkte wieder Millionen Besucher anziehen. Besonders beliebt sind die Glühweinstände. Viele Wirte bauen neben ihren Buden gemütliche Zelte auf, in denen die Gäste in Ruhe ihren Glühwein genießen können. Wer nun hofft, dass die zeitlich begrenzt genutzten Strukturen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen, der irrt. Denn auch hier gilt ein absolutes Rauchverbot, wenn es sich um eine komplett geschlossene Räumlichkeiten handelt. Vordächer am Glühweinstand und Unterstände in festen Rondells sind allerdings als Außenbereich des gastronomischen Betriebes zu werten. Entsprechend liegt hier die Entscheidung über das Rauchen beim Gastwirt. Daher ist es ratsam, den Betreiber zu fragen, ob das Rauchen gestattet ist, bevor man eine Zigarette anzündet.
Wirkt sich das Nichtraucherschutzgesetz nachhaltig aus?
Der Hauptgrund für die strengen Gesetze rund um das Rauchen ist der gesundheitliche Schutz von Nichtrauchern. Durch nachhaltige Aufklärung und Restriktionen soll der Anteil der Raucher an der Bevölkerung signifikant reduziert werden. Ein immens wichtiges Vorhaben wenn man bedenkt, dass laut statisa.com der Konsum von Tabak für 15 Prozent der Tode von Männern und 7 Prozent von Frauen verantwortlich ist. Die durch Rauchen verursachten Krankheitskosten belaufen pro Jahr deutschlandweit auf über 20 Milliarden Euro. Erfreulicherweise zeigen die Bemühungen im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes Erfolg. Die Zahl der Raucher in der Bundesrepublik ist rückläufig und insbesondere unter Jugendlichen ist das Rauchen inzwischen häufig verpönt.
Gleichzeitig stark angestiegen ist die Anzahl der Personen, die E-Zigaretten verwenden. Diese fallen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz und können daher auch weiterhin in der Gastronomie geraucht werden. Spezialisierte Anbieter für E-Zigaretten bieten inzwischen ein breites Angebot an Modellen und Geschmacksrichtungen. Der bei normalen Zigaretten so unbeliebte Qualm des verbrannten Tabaks, riecht und schmeckt bei einer E-Zigarette zum Beispiel wahlweise nach Erdbeere, Wassermelone oder Schokolade – sicherlich etwas, worauf sich Raucher und Nichtraucher einigen könnten.