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Neues MieterTicket der Rheinbahn verbindet Wohnen mit Mobilität

Die Rheinbahn geht mit einem neuen Ticket an den Start: das MieterTicket, ein Fahrschein auf Solidaritätsbasis, den Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter für ihre Hausbewohner abschließen. Als erste Wohnungsgesellschaft nimmt die SWD (Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG) mit ihren Mietern der Theodor-Mommsen-Straße 4 an dem Pilotprojekt teil.

Die Rheinbahn bietet dieses neue Ticketmodell als Pilot als erstes Unternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) an. Eine Mietereinheit, egal ob Familie oder WG, bekommt damit ein „persönliches“ und doch übertragbares Ticket zu einem sehr gü nstigen Preis, meist enthalten in der Miete oder in den Nebenkosten. Vermieter, die ihren Bewohnern mehr bieten wollen als Gärtner oder Treppenhausreinigung, schließen den Vertrag mit der Rheinbahn für den gesamten Standort oder die Wohnsiedlung ab. Damit ist das MieterTicket ein Solidaritätsmodell wie Firmen- und KombiTickets oder der Studierendenausweis.

Das neue Ticket ist ein JahresAbo für das gesamte Düsseldorfer Stadtgebiet (Preisstufe A2) und gilt für bis zu drei Personen über 18 Jahren, die in einem Haushalt leben. Diese Personen sind auf der Chipkarte gespeichert, so ist das Ticket jederzeit unter den Inhabern übertragbar. Abends ab 19 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen können sogar alle drei Inhaber das Ticket gemeinsam nutzen! Ein Fahrrad fährt kostenlos mit.

Die Vorteile des MieterTickets liegen auf der Hand: Die Mieter bekommen die Gelegenheit, ein sehr preisgünstiges Ticket zu nutzen und sind immer und überall, rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr ganz flexibel mit Bus und Bahn unterwegs – bei den steigenden Benzinpreisen eine echte finanzielle Entlastung, weil das Auto in der Garage oder beim Händler bleiben kann. Ein Ticket mit Zukunft, denn es verbindet Wohnen mit urbaner Mobilität in einer neuen Form.

Das MieterTicket ist auch über das Stadtgebiet Düsseldorf hinaus erweiterbar: Gegen Zuzahlung kann der Geltungsbereich für einzelne Fahrten oder monatlich erweitern, falls man regelmäßig über die Stadtgrenzen hinaus fahren möchte. Sollten die Mieter schon ein Abonnement für Bus und Bahn haben, besteht ein Sonderkündigungsrecht: Die bereits vorhandenen Abos der Rheinbahn oder anderer Verkehrsunternehmen (außer SchokoTicket, FirmenTicket und SemesterTicket) können entsprechend umgewandelt werden.

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