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Hilfs- und Kreditoptionen in der Corona-Krise

Die Corona-Krise hat viele Marktteilnehmer aus unterschiedlichen Branchen ins Schlingern gebracht. Wegen ausbleibender Kunden, einem veränderten Kaufverhalten oder anderer Gründe: die Folgen der Pandemie haben für viele Unternehmen weitreichende Folgen für die Umsatz- und Ertragssituation. Aus diesem Grund haben Bund und Länder verschiedene Hilfsangebote ins Leben gerufen, die bei Unternehmen für Entlastung sorgen sollen. Dazu zählt vor allem die Überbrückungshilfe III, die kürzlich deutlich nachgebessert und um einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss ergänzt wurde.

Wirtschaftshilfen der Bundesregierung: Überbrückungshilfe III

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Die Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfe III wurden nachgebessert, Foto: pixabay / StartupStockPhotos

Die von Bund und Ländern eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie führen für viele Wirtschaftsbereiche weiterhin zu erheblichen Einschränkungen des Geschäftsbetriebes. Um diese Effekte abzumildern, stellt der Bund betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen, Start-ups und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe finanzielle Hilfen zur Verfügung. Die sogenannte Überbrückungshilfe III kann beantragt werden, wenn die Corona-bedingten Umsatzeinbrüche mindestens 30 Prozent betragen. Dafür wird der Umsatz des jeweiligen Antragsmonats mit dem Referenzmonat im Jahr 2019 verglichen.

Bezuschusst werden betriebliche Fixkosten mit einem maximalen Förderbetrag 1,5 Millionen Euro, bzw. 3 Millionen Euro für Verbundunternehmen in Vorbereitung. Dabei werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch erstattet. Bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent sind es bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten, bei bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch bis zu 40 Prozent. Zudem werden alle Unternehmen, die seit November letzten Jahres in mindestens drei Monaten einen Umsatzeinbruch von jeweils über 50 Prozent verzeichnen mussten, mit einem Eigenkapitalzuschuss unterstützt, der zusätzlich zur regulären Förderung gewährt wird. Wer die Überbrückungshilfe III beantragen möchte, kann sich damit an seinen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt wenden. Die Kosten dafür werden bezuschusst.

Neben der Überbrückungshilfe III werden weitere Unterstüzungen in Form von Steuervergünstigungen oder Stundungen gewährt. Zudem wird der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert.

KfW-Kredite für Unternehmen

Die staaltlichen Unterstützungen fangen eine Vielzahl finanzieller Probleme auf, können die finanzielle Schieflage vieler Unternehmen jedoch häufig nicht in dem Maß abmildern, dass ein sorgenfreies Fortbestehen gewährleistet ist. Daher müssen sich viele Unternehmer und Unternehmerinnen zwangsläufig mit weiteren Kreditoptionen befassen. Neben der Hausbank ist vor allem die Corona-Hilfe der KfW eine sinnvolle Ergänzung. Diese richtet sich an Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Mit einem entsprechenden Förderkredit kann die Liquidität verbessert werden, um laufende Kosten zu decken oder dringende Anschaffungen zu ermöglichen.

Der maximale Kreditbetrag beträgt 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe. Bei Unternehmen bis einschließlich 10 Beschäftigten liegt die Grenze bei 675.000 Euro, bei 10 bis 50 Beschäftigten bei 1.125.000 Euro und bei mehr als 50 Beschäftigten bei 1.800.000 Euro. Für die Rückzahlung haben die Unternehmen bis zu 10 Jahre Zeit, während 2 Jahre lang keine Tilgung gefordert wird.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben oder die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Der Kredit ist zudem zu 100 Prozent durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Ein KfW-Kredit kann über die Hausbank oder Sparkasse beantragt werden. Vorab lohnt ein Blick auf den KfW-Förderassistenten. Dieses Online-Tool erfasst alle notwendigen Angaben für den Kreitantrag und informiert über die passenden KfW-Kredite.

Möglichkeiten für Verbraucher und Gewerbetreibende

Neben Unternehmen müssen auch Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Gewerbetreibende aufgrund von Kurzarbeit, Einschränkungen in ihrem Minijob oder der selbstständigen Tätigkeit mit weniger Geld auskommen. Wenn aufgrund von Einbußen absehbar ist, dass man seinen finanziellen Verpflichtungen nicht in Gänze nachkommen kann, sollte man frühzeitig auf Gläubiger zugehen. So kann man etwa bei seiner Bank um eine Ratenpause bitten oder laufende Kredite anpassen. Wer hingegen die Zahlungsfrist ohne Mitteilung verstreichen lässt und erst im Nachhinein das Gespräch sucht, hat deutlich schlechtere Aussichten. Oft läuft dann bereits ein Mahnverfahren, wodurch eine unkomplizierte Einigung behindert wird. Wer einen Liquiditätsengpass überbrücken muss, kann beispielsweise einen Verbraucherkredit beantragen. Dabei empfiehlt sich ein Kreditvergleich, um das günstigste Angebot für die geplante Laufzeit zu finden. Die Bearbeitung eines solchen Kreits ist in der Regel binnen weniger Tage abgeschlossen, so dass der Kreitbetrag ausgezahlt werden kann.

In vielen Bereichen kann jedoch ein Zahlungsaufschub vereinbart werden, so etwa bei der Miete. Auch in anderen Bereichen gibt es Möglichkeiten, um für fällige Zahlungen noch ein wenig Aufschub zu bekommen. Allerdings sollte man die Geduld der Gläubiger nicht überstrapazieren und einen validen Plan für die Tilgung vorlegen können.

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