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Kleiderordnung in Unternehmen: Was dürfen Chefs verbieten?

Die Kleidung am Arbeitsplatz beeinflusst Außenwirkung, Mitarbeitermotivation und Compliance und kann je nach Branche und Kundensegment gar als strategisches Instrument interpretiert werden, das auch Unternehmenskultur, Werte und Führungsstil widerspiegelt. Daher ist das Thema Kleiderordnung auch heute noch in vielen Unternehmen von Relevanz. Doch in Zeiten von Homeoffice, Diversity und zunehmender Individualisierung wird die Frage nach einer passenden Kleiderordnung immer komplexer.

Kleiderordnung in Unternehmen

Dresscode „Business Casual”
Der Dresscode „Business Casual” gewinnt zunehmend an Bedeutung, Foto Benjamin R. unsplash

Entscheider sollten bei Vorgaben in Sachen Kleidung am Arbeitsplatz vorsichtig agieren. Denn allzu strenge, unklare oder unpassende Vorgaben können sich negativ auf die Stimmung in der Belegschaft auswirken und die Identifikation mit dem Arbeitgeber und das Engagement mindern. Zu vage formulierte Dresscodes können zu Verunsicherung führen. Zudem kann vor allem in Branchen, in denen Persönlichkeit und Kreativität gefragt sind, etwa in der Werbung, der IT oder bei Start-ups, ein zu starrer Dresscode die Innovationskultur hemmen.

Daher sollte vor der Formulierung einer Kleiderordnung in einer eingehende Analysephase die Gegenbenheiten der jeweiligen Branche, die Kundenstruktur, die Unternehmenskultur sowie die Mitarbeitendenstruktur untersucht werden. Dabei sind Betriebsrat und die Mitarbeitenden nach Möglichkeit einbeziehen. Zu klären ist, welche Kleiderordnung als passend empfunden wird und welche Ausnahmen ermöglicht werden sollen. Im Anschluss sollten die Gründe für die Entscheidung transparent gemacht und die Umsetzung eng begleitet werden. Entscheidend für die Akzeptanz der Vorgaben ist eine dauerhafte Evaluation der Maßnahmen, die Rückmeldung der Mitarbeitenden einbezieht und nachträgliche Anpassung ermöglicht.

Der passende Dresscode für’s Büro

In vielen Unternehmen geht es heute legere zu, wobei im Dienstleistungs- und Tech-Sektor der Dresscode „Business Casual” zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dabei gilt kurz gesagt Hemd statt Anzug und offener Kragen statt Krawatte. Üblicherweise werden vor allem gedeckte Farben eingesetzt, etwa kombiniert mit einer Chino Hose Herren in schwarz, blau oder beige.

Bei Damen dominieren knielange Dresses mit dezenten Schnitten, sowie leichte Blazer oder Cardigans, kombiniert etwa mit einer schicken Bluse. Bei den Farbtönen sind vor allem Marineblau, Dunkelgrau, Beige, Bordeaux oder gedeckte Pastellfarben zu empfehlen. Auch dezente Muster sind erlaubt, solange sie nicht zu auffällig wirken. Entsprechend sollte der Dress nicht zu eng, durchsichtig oder tief ausgeschnitten und nur dezenter Schmuck getragen werden, der das gepflegtes Erscheinungsbild unterstreicht.

Beim Casual-Look darf es noch lockerer werden. Jeans oder Chinos sind in verschiedenen Farben möglich, außerdem muss es nicht immer eine Bluse oder ein Hemd sein. Auch Sneaker gehören an vielen Arbeitsplätzen längst zum Standard-Setting.

In den letzten Jahren wirken Faktoren wie Remote-Work, hybride Arbeitsmodelle und Diversity verstärkt als Treiber in Sachen zulässiger Kleiderordnung in Unternehmen. Denn Mitarbeitende arbeiten immer häufiger außerhalb einer klassischen Bürostruktur und möchten sich dementsprechend auch freiheitlicher kleiden. Der Begriff Casual Friday steht beispielhaft für die Lockerung früherer Dresscodes.

Wann der Chef die Farbe vorschreiben darf

In manchen Fällen darf der Arbeitgeber eine ganz konkrete Kleiderordnung vorgeben und sogar die Farbwahl des Arbeitnehmers bestimmen. Dafür gibt es jedoch klar definierte rechtlichen Leitplanken, die sich im Direktions- oder Weisungsrecht nach Gewerbeordnung § 106 finden. Darin wird die Möglichkeit definiert, Arbeitsbedingungen einschließlich Kleidung zu regulieren. Jedoch muss ein berechtigtes Unternehmensinteresse bestehen und die Kleiderordnung darf nicht unverhältnismäßig oder diskriminierend sein. Beispiele sind etwa Kleidervorschriften für Mitarbeitende im Kundenkontakt, bei denen ein einheitliches Erscheinungsbild gewünscht wird, sowie Sicherheits- oder Arbeitsschutzgründe oder Hygienevorgaben.

Das eine entsprechende Kleiderordnung für den Arbeitnehmer auch rechtliche Konsequenzen haben kann, zeigt ein Fall vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf. Im Jahr 2024 war Klage eingereicht worden, weil ein Mitarbeiter die roten Arbeitshosen seines Arbeitgebers verweigerte und stattdessen schwarze trug. Obwohl der Arbeitnehmer seit vielen Jahren im Unternehmen angestellt war, führte der Umstand schließlich zur Kündigung. Dem Arbeitgeber wurde das Weisungsrecht zugebilligt, da das vorgeschriebene Rot als Signalfarbe warnende Wirkung haben könne.

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