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Hygiene am Arbeitsplatz – Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer tun können

Nicht erst seit der Corona-Pandemie spielt Hygiene am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle in vielen Unternehmen. Denn ein sauberer Arbeitsplatz und gewissenhaft agierende Mitarbeitende verhindern nicht nur die Ausbreitung von Krankheiten und damit den Ausfall von Arbeitskräften. Sie tragen auch zum Wohlbefinden der Belegschaft bei, weswegen innovative Konzepte gefragt sind. Um eine optimale Hygiene am Arbeitsplatz zu gewährleisten wurden zudem verschiedene Vorschriften erlassen und Empfehlungen ausgesprochen, die wir im Folgenden erläutern wollen.

Hygiene am Arbeitsplatz: Gefahr durch Tröpcheninfektion

Hände waschen
Handyhygiene spielt eine wesentliche Rolle beim Infektionsschutz, Foto: zukunftssicherer / Pixabay

Die Ausbreitung des Corona-Virus hat sicherlich die meisten Arbeitsnehmer für das Thame Hygiene am Arbeitsplatz sensibilisiert. So ist hinreichend bekannt, dass saisonale Erkrankungen wie Grippe oder grippale Infekte ebenso wie Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und dergleichen, vor allem durch eine Tröpcheninfektion verbreitet werden. Gemeint ist, dass Krankheitserreger durch kleinste Flüssigkeitströpfchen in Umlauf gelangen, sei es durch Husten, Niesen oder auch nur durch das Sprechen oder Atmen einer infizierten Person. Diese können wiederum von anderen Menschen eingeatmet oder über kontaminierte Oberflächen aufgenommen werden, was vor allem am Arbeitsplatz, an dem man sich Räumlichkeiten mit vielen anderen Personen teilt, leicht geschehen kann.

Daher sind Arbeitnehmer in der Pflicht, im Falle einer ansteckenden Erkrankung einen Arzt aufzusuchen und gegebenenfalls vom Arbeitsplatz fernzubleiben, um andere Mitarbeitende nicht anzustecken. Handelt es sich dabei um das Coronavirus oder eine andere im Infektionsschutzgesetz aufgeführte Krankheit, muss zudem eine Meldung an das Gesundheitsamt ergehen. Jedoch kann es bei zahlreichen Krankheiten auch ohne eindeutige Symptome zu Ansteckungen kommen. Daher sollten optimale hygienischen Rahmenbedingungen durch den Arbeitgeber gewährleistet werden, um ein grundsätzliches Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Handhygiene hat oberste Priorität

Da die menschlichen Hände tagtäglich mit zahllosen Keimen, Viren und Bakterien in Kontakt kommen, ist die Handhygiene von entscheidender Bedeutung beim Infketionsschutz. Egal, ob in Büros, Lagerflächen oder Produktionshallen – die Hände sind ein Vektor für alle Arten von Bakterien und Krankheitserregern. Daher sollte am Arbeitsplatz das regelmäßige Hände waschen oder desinfizieren der Hände gängiger Standard sein. Mit einem Desinfektionsspender für den Arbeitsplatz können Viren und Krankheitserreger wirksam bekämpft werden. Denn das Händewaschen allein reicht oftmals nicht vollkommen aus. Erst nach einer Desinfektion gelingt es nahezu alle Keime abzutöten. Daher ist es sinnvoll, neben den Sanitärräumen auch andere häufig genutzt Räumlichkeiten mit entsprechenden Vorrichtungen auszustatten und die Mitarbeiter vor allem in der Erkältungs- und Grippesaison auf deren Verwendung hinzuweisen.

Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Arbeitsräume

In regelmäßigen Abständen müssen alle Arbeitsmittel und Räumlichkeiten eines Unternehmens gründlich gereinigt werden. Dabei reicht Staubsaugen, Fenster putzen und das Reinigen der Gemeinschafts- und Sanitärräume alleine nicht aus. Vielmer sollten auch alle Arbeitsflächen sowie Tastaturen, Mäuse und andere gemeinsam genutzte Geräte regelmäßig gereinigt und zudem desinfiziert werden. Arbeitgeber sollten daher auf die Bereitstellung geeignter Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel am Arbeitsplatz achten und Mitarbeitende zu deren Anwendung anhalten. Sinnvoll sind auch Schulungen oder Informationsmaterialien, um Hygienepraktiken zu fördern. Da die meisten Unternehmen auf die Unterstützung durch professionelle Reinigungsdienstleister setzen, sind entsprechende Briefings und regelmäßige Kontrollen sinnvoll, um für eine saubere Arbeitsumgebung zu sorgen. Regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten und eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen sind obligatorisch.

Vorschriften und Empfehlungen zur Hygiene am Arbeitsplatz

Neben den individuellen Regelungen zur Hygiene am Arbeitsplatz, gibt es verscheidene Vorschriften und Empfehlungen, von denen die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) grundlegend ist. Im Rahmen der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers definiert sie beispielsweise in §4, dass Arbeitsstätten regelmäßig zu reinigen sind und instand gehalten werden müssen, um Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Ergänzt wird sie durch die technischen Regeln für Arbeitsstätten, kurz ASR, zu deren konsequenter Einhaltung Arbeitgeber verpflichtet sind. Neben allgemeinen Hygienestandards etwa für Sanitärräume oder Erste-Hilfe-Räume, finden sich hier klare Vorgaben zu Reinigungsintervallen und Verantwortlichkeiten, Lüftung und Luftqualität, Handhygiene und Desinfektionsmitteln, Müllentsorgung und der generellen Gestaltung der Arbeitsumgebung.

Außerdem veröffentlicht die Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschriften und Informationen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, zu denen auch Maßnahmen zur Hygiene am Arbeitsplatz zählen. Abschließend sei das Infektionsschutzgesetz (IfSG) erwähnt, das auch im Büroalltag relevant sein kann, insbesondere bei Ausbrüchen von Infektionskrankheiten.

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