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Gewerblicher Rechtsschutz dient dem Schutz des immateriellen Eigentums

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst dem allgemeinen Verständnis nach eine Reihe von Teilgebieten, die sich dem Schutz des immateriellen Eigentums eines Unternehmens widmen. Dazu zählen beispielsweise Gebrauchsrechte oder das Marken- und Patentrecht. Sowohl im Binnenmarkt als auch auf dem internationalen Markt nimmt dieser Rechtsschutz heute eine bedeutende Rolle ein, um Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb etwa durch Marken- und Produktpiraterie zu schützen.

Düsseldorf gilt als Hauptstadt des Patentrechts

Rechtsanwalt
Jedes Jahr werden hunderte Patentklagen in Düsseldorf entschieden, Foto: advogadoaguilar / pixabay

In Düsseldorf ist eines von drei großen Gerichten für Patentverletzungsklagen in Deutschland ansässig. In den drei Patentkammern des Landgerichts Düsseldorf werden in jedem Jahr hunderte Fälle verhandelt. Darunter auch immer wieder spektakuläre und technisch komplexe Patentsteitigkeiten internationaler Unternehmen wie Apple, Samsung oder LG Electronics. Die hiesige Rechtsprechung blickt im Patentrecht inzwischen auf eine Erfahrung von 80 Jahren zurück und genießt sowohl national als auch international hohes Ansehen. Dank einer umfassenden Spezialisierung einzelner Richterinnen und Richter und ihres langjährigen Einsatzes im Patentrecht, kommen inzwischen Patentkläger aus aller Welt nach Düsseldorf.

Beim Düsseldorfer Praxisforum zum Marken,- Design- und Wettbewerbsrecht treffen zudem regelmäßig spezialisierte Rechtsanwälte mit Richtern des Oberlandesgerichts und des Landgerichts Düsseldorf zusammen, um den aktiven Austausch zu pflegen.

Teilbereiche des gewerblichen Rechtsschutzes

Der gewerbliche Rechtsschutz kann, muss aber nicht zwangsläufig das Urheber- und Kartellrecht umfassen. Speziell mit Hinblick auf Juristen, die Leistungen zum gewerblichen Rechtsschutz anbieten, gehen die Definitionen auseinander und korrelieren mit dem Leistungsrepertoire einer Kanzlei oder des Juristen. In der Regel beinhaltet der gewerbliche Rechtsschutz mindestens die Teilgebiete Patentrecht, Markenrecht, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrecht sowie Wettbewerbsrecht.

Im Fokus stehen also Schutzrechte, die beispielsweise die eigene Marke, Slogans und/oder angebotene Produkte betreffen. Interessant ist dieser Rechtsschutz daher zwar für alle Gewerbetreibenden, nicht aber unbedingt von identischer Wichtigkeit. Ein kleines 1-Mann-Gewerbe wird weniger Notwendigkeit in einer juristischen Absicherung sehen, als beispielsweise ein international agierendes mittelständisches Unternehmen, das mit einer breitgefächerten Produktpalette arbeitet.

Gewerblicher Rechtsschutz – Welche Leistungen übernehmen Juristen?

Es gibt keine gesetzliche Verordnung oder allgemeingültige Richtlinie, welche Dienstleistungen ein Jurist anbieten muss, um im Feld des gewerblichen Rechtsschutzes tätig zu sein. Deshalb sollten sich Gewerbetreibende vor der Beauftragung im Detail über die Leistungen, Erfahrungen und Expertise einer in Frage kommenden Kanzlei informieren. Zudem hilft eine (kostenfreie) Erstberatung. Bindend für Anwälte sind letztlich die Leistungen, die sie für den gewerblichen Rechtsschutz ausschreiben.

Sinnvoll ist eine juristische Unterstützung von Gewerbetreibenden in folgenden Bereichen:

  • Anmeldung von Marken und Patenten (national wie international)
  • Überwachung auf mögliche Verletzungen der Schutzrechte durch andere Marktteilnehmer
  • Einklagungen, Abmahnungen und andere juristische Schritte bei festgestellten Verletzungen, auch im Eilverfahren
  • Abwehr bei vermeintlich ungerechtfertigten Abmahnungen von anderen Wettbewerbern
  • Durchsetzung der Interessenten des Mandanten in vorgerichtlichen Verfahren ebenso wie bei Haupt- und Eilverfahren

In jedem Fall sollte die beauftragte Anwaltskanzlei breitgefächerte Dienstleistungen im In- und Ausland erbringen können, um die unterschiedlichen Schutzrechte ihres Mandanten durchzusetzen. Ebenso sollte sie dem Mandanten zur Seite stehen, wenn dieser neue Patente oder Marken anmeldet, sei es national oder international.

Differenzierung zwischen Urheberrecht und gewerblichem Schutzrecht

Urheberrecht und gewerblichem Schutzrecht ähnlich sich, sind aber nicht identisch. Unter dem Urheberrecht versteht die Gesetzgebung primär den Schutz einer „persönlichen geistigen Schöpfung“. Hier ist auch das Lauterkeitsrecht von Bedeutung. Der gewerbliche Rechtsschutz, der sich ausschließlich an Unternehmer und ihre Unternehmen richtet, verfolgt stattdessen den Schutz von immateriellen Gütern, also eben auch Geschmacksmustern und Marken. Ebenso lassen sich darunter beispielsweise bestimmte Formen und Verfahren erfassen.

Das erwähnte Lauterkeitsrecht ergänzt das Kartellrecht. Beides zusammen ergibt das Wettbewerbsrecht. Mit dem Lauterkeitsrecht sollen faire Marktbedingungen einerseits geschaffen und exzessiver, unlauterer Wettbewerb andererseits unterbunden werden. Damit verfolgt das Lauterkeitsrecht eine Schutzfunktion gegenüber Wettbewerbern, Verbrauchern und der Allgemeinheit. Wird eine Durchsetzung des Lauterkeitsrechts vor Gericht angestrebt, so erfolgt diese hierzulande in der Regel über das Zivilrecht. Marktteilnehmer klagen also selbständig, während im Zuge des Kartellrechts ein Vollzug durch die jeweiligen zuständigen Behörden des Landes stattfindet.

Wann sollten sich Gewerbetreibende um gewerblichen Rechtsschutz kümmern?

Gewerbetreibende können auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Juristen wie z.B. die Kanzlei Schenk sowohl präventiv als auch als Instrument zur Durchsetzung der eigenen Rechte beauftragen. Präventiv schafft eine solche Kanzlei Rechtssicherheit und unterstützt organisatorisch sowie rechtlich bei notwendigen Anmeldungen von Schutzrechten. Aktiv eingreifen kann er, nach einer Verletzung, beispielsweise durch Abmahnungen, eingeforderte Unterlassungen oder Beseitigungsaufforderungen. Gegebenenfalls führen die Juristen, kommt es nicht zur Einigung, die Vertretung vor Gericht.

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