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Drohende Insolvenzwelle durch Zombiefirmen

Die vielschichtigen Folgen der Corona-Pandemie haben auch zahlreiche Unternehmen in Düsseldorf ins Schlingern gebracht. Viele nahmen daraufhin die finanziellen Hilfmittel in Anspruch, die von Bund, Land oder Stadt zur Verfügung gestellt wurden. Dadurch konnte häufig dringend benötigte Liquidität zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes gewonnen und eine Insolvenz in vielen Fällen abgewendet werden. Doch dieses Vorgehen hat auch eine Schattenseite. Zum einen sind viele Firmen nun mit der Rückzahlung der gewährten Kredite überfordert. Zum Anderen ist eine wachsende Zahl an potentiellen Zombiefirmen zu beobachten, deren Entstehen durch die Subventionspolitik gefördert wird. Nun könnte eine Insolvenzwelle drohen.

Vorerst Rückgang der Insolvenzen

Statistik
Frühzeitige Maßnahmen können eine Insolvenz häufig abwenden, Foto: 6689062 / pixabay

Nach aktuellen Erhebungen der Creditrefom ist entgegen erster Annahmen ein deutlicher Rückgang bei den Unternehmensinsolvenzen zu beobachten. In ganz Deutschland kam es im Jahr 2021 zu insgesamt 14.300 Insolvenzverfahren. Das sind 10,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Insgesamt wurde sogar niedrigste Wert seit Einführung der Insolvenzordnung (InsO) im Jahr 1999 gemessen. Im Vergleich zum Jahr 2012 hat sich die Zahl der Insolvenzen halbiert. Dieser Rückläufige Trend war in allen vier Hauptwirtschaftsbereichen gleichermaßen zu beobachten. Dazu zählen neben dem verarbeitenden Gewerbe, das Baugewerbe sowie Handel und Dienstleistungen.

Am stärksten waren allerdings Kleinstunternehmen von Insolvenzen betroffen, deren Umsatz bei unter 250.000 Euro im Jahr liegt. Darunter vor allem Einzelunternehmen, Gewerbebetriebe oder Vertreter der Freien Berufen. Hier wuchs die Zahl der Insolvenzfälle um 51,4 Prozent auf 7.340 an. Großinsolvenzen bei Unternehmen mit Umsatzgröße von 25 Millionen Euro und mehr waren hingegen seltener zu beobachten. Dennoch sind die Forderungen, die durch Insolvenzen entstanden, beträchtlich und summieren sich für das jahr 2021 auf rund 54 Milliraden Euro. Das sind 11,4 Milliaredn Euro mehr als noch 2020.

Drohende Insolvenzwelle durch Zombiefirmen

Trotz der in vielen Bereichen gesunkenen Zahlen warnen Experten vor einer drohenden Insolvenzwelle. Ein Grund dafür ist die Insolvenzantragspflicht, die seit März 2020 ausgesetzt ist. Dadurch sollte verhindert werden, das Unternehmen, die pandemiebedingt und unverschuldet in Not gerieten, ihr Geschäft aufgeben mussten. In deren Fahrwasser könnten aber auch zahlreiche bereits zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen auf einen Insolvenzantrag verzichtet haben. Derartige „Zombiefirmen“, die maßgeblich noch auf dem Papier existieren, könnten nun kippen und einen Wirtschaftsaufschwung in diesem Jahr erschweren.

Wie kann eine drohende Insolvenz abgewendet werden?

Auch wenn durch das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht vorerst viele Unternehmensinsolvenzen verhindert werden konnten, sieht die Wirtschaft schwierige Zeiten entgegen. Daher sollten sich Entscheider frühzeitig mit drohenden Problemen auseinandersetzen und schon im Vorfeld wichtige Weichen stellen, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Dazu sollten interne Prozesse durchleuchtet und optimiert werden, um etwaige Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren. Des Weiteren sollten verschiedene Szenarien durchgespielt werden, um schnell auf Auftragsverluste oder Bestellrückgänge reagieren zu können. Im Zuge dessen ist es entscheidend, eine drohende Krise frühzeitig zu identifizeieren und die notwendigen Konsequenzen zu benennen und zu priorisieren. Da dies im laufenden Geschäftsprozess jedoch häufig schwierig ist, sind objektive und fachlich kompetente Partner ratsam, die bei der Evaluierung notwendiger Maßnahmen unterstützen. Im besten Fall wird neben dem eigenen Geschäft auch das Marktgeschehen insgesamt beobachtet, um ein eigenes Frühwarnsystem zu konstruieren. Auf diese Weise können wichtige strategische Entscheidungen frühzeitig getroffen und eine Insolvenz häufig verhindert werden.

Bedeutung der Insolvenz

Eine Insolvenz liegt vor, wenn ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, also zahlungsunfähig ist oder eine Zahlungsunfähigkeit droht. Daraufhin sind die verantwortlichen Personen zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet. Dazu ist ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht Düsseldorf zu stellen, das die Verfahrensvoraussetzungen prüft und den Antrag entweder ablehnt oder durch einen gerichtlichen Beschluss eröffnet. In der Regel wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Insolvenzverfahren beaufsichtigt und relevante Entscheidungen trifft.

Im Rahmen des Verfahrens soll nach Möglichkeit die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens durch Sanierungsmaßnahmen wieder hergetstellt und die Forderungen der Gläubiger möglichst erfüllt werden. Dafür kommt ein Insolvenzplan nach §§ 217–269 InsO zur Anwendung, der dazu dient, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Ist dies nicht möglich, dient das Verfahren zur ordentlichen Abwicklung, der sogenannten Liquidation.

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