Allgemeinverbindliche Mindestlöhne im Gaststättengewerbe
Mitarbeiter des nordrhein-westfälischen Hotel- und Gaststättengewerbes erhalten rückwirkend zum 4. September 2012 einen Mindestlohn. Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten bekommen in der untersten Gehaltsgruppe deutlich mehr Geld: Statt 6,76 Euro pro Stunde erhalten sie künftig nach einem Stufenplan bis zu 8,50 Euro die Stunde. Das hat NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) heute mitgeteilt. „Wir sorgen damit im …