Allgemeinverbindliche Mindestlöhne im Gaststättengewerbe

Mitarbeiter des nordrhein-westfälischen Hotel- und Gaststättengewerbes erhalten rückwirkend zum 4. September 2012 einen Mindestlohn. Be­schäftigte mit einfachen Tätigkeiten bekommen in der untersten Ge­haltsgruppe deutlich mehr Geld: Statt 6,76 Euro pro Stunde erhalten sie künftig nach einem Stufenplan bis zu 8,50 Euro die Stunde. Das hat NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) heute mitgeteilt. „Wir sorgen damit im …