Spezialist für Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 08.04.2015 haben tausende Lebensversicherungskunden einen Anspruch auf höhere Rückzahlungen, wenn sie beim Abschluss ihrer Lebensversicherungen zwischen 1994 und 2007 falsch über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden. Das gilt auch rückwirkend für Versicherungen, die bereits gekündigt wurden. Bisher behielten Versicherungen einen beträchtlichen Teil an Verwaltungskosten und Abschlussprovisionen ein, was den Rückkaufwert …