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Über 7800 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung in NRW

Bei der Finanzverwaltung NRW sind seit dem Frühjahr 2010 insgesamt 7.801 Selbstanzeigen von Bürgerinnen und Bürgern mit Bezug zur Schweiz eingegangen. Allein im Februar dieses Jahres trafen 214 Eingaben von Schwarzgeldbesitzern bei der Finanzverwaltung NRW ein. Das teilte das Finanzministerium mit.

Bürgerinnen und Bürger, die Steuern hinterzogen haben, können sich selbst anzeigen und damit eine Strafverfolgung vermeiden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie den gesamten Umfang der Steuerhinterziehung angeben und dass ihnen nicht bekannt ist oder sie keine Anhaltspunkte dafür haben, dass Ermittlungen gegen sie laufen oder bevorstehen, weil die Straftat bereits entdeckt ist.