„Ich sehe den Drohungen der Opposition gelassen entgegen. Seit ihrer Wahlschlappe im Mai verlegt sie die Auseinandersetzung vom Parlament in die Gerichtssäle. Ich bin von der Übereinstimmung des Nachtragshaushalts mit Artikel 83 der Landesverfassung überzeugt. Ich ziehe die Sachdebatte im Landtag vor. Dazu sind CDU und FDP mangels jeglicher Fähigkeit zum Kassensturz nicht in der Lage. Nun muss also der Verfassungsgerichtshof abwägen und entscheiden.“ Mit diesen Worten reagiert Finanzminister Norbert Walter-Borjans zu auf Vorwü rfe von CDU und FDP, einen verfassungswidrigen Nachtragsetat vorgelegt zu haben.