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NRW-Landtag: Streit über Entscheidung des Verfassungsgerichts

Das Verfassungsgericht des Landes NRW hat am Dienstag einem Antrag von CDU und FDP in Teilen Recht gegeben und der Regierung in einer einstweiligen Verfügung auferlegt, bis zu einem endgültigen Urteil keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushalts 2010 aufzunehmen. Die Landesregierung unterrichtete den Landtag über Inhalt und Konsequenzen des Urteils.

In der folgenden Debatte werteten CDU und FDP die Haushaltspolitik der Regierung als „krachend gescheitert“. Beide forderten eine „Abkehr“ von nicht einhaltbaren Versprechungen und eine „Umkehr“ zu einer konsolidierenden Finanzpolitik. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen verwahrten sich vor einer „Verwechslung“ der vorläufigen Entscheidung mit einem endgültigen Urteil. Außerdem sei der Nachtragshaushalt die Schlussbilanz der abgewählten schwarz-gelben Regierung. Die Linksfraktion wiederum sah es nicht als Aufgabe eines Verfassungsgerichts an, eine ö konomische Interpretation vorzunehmen. Schließlich habe die Landtagswahl einen politischen Richtungswechsel gebracht.

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