Die Landesregierung wird den Haushaltsentwurf 2011 erst nach der mündlichen Verhandlung der Klage zur Verfassungsmäß igkeit des Nachtragshaushalts 2010 in den Landtag einbringen. Die Etatplanung für das Jahr 2011 wird damit voraussichtlich in der Plenarwoche vom 23. bis 25. Februar 2011 vorgelegt. „Wir haben uns aus Respekt vor dem Verfassungsgericht und den Antragstellern der Verfassungsklage zu diesem Schritt entschlossen“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans.