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Allgemeinverbindliche Mindestlöhne im Gaststättengewerbe

Mitarbeiter des nordrhein-westfälischen Hotel- und Gaststättengewerbes erhalten rückwirkend zum 4. September 2012 einen Mindestlohn. Be­schäftigte mit einfachen Tätigkeiten bekommen in der untersten Ge­haltsgruppe deutlich mehr Geld: Statt 6,76 Euro pro Stunde erhalten sie künftig nach einem Stufenplan bis zu 8,50 Euro die Stunde. Das hat NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) heute mitgeteilt. „Wir sorgen damit im nordrhein-westfälischen Gaststätten- und Hotel­gewerbe mit seinen 300.000 Beschäftigten für gerechtere Löhne“, sagte Minister Schneider in Düsseldorf.

Der Minister erklärte die beiden untersten Tarifgruppen für allgemein­verbindlich. Ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung 88 Prozent des Ent­geltes der Tarifgruppe 1 – das sind aktuell 8,17 Euro die Stunde. Vom 1. Februar 2013 an bekommen sie 8,35 Euro und vom 1. September 2013 an 8,50 Euro. Vom 1. Februar 2013 an kommen ungelernte Be­schäftigte spätestens nach drei Monaten in die Tarifgruppe 1.

In der Tarifgruppe 2 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Tätig­keiten, die geringe fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, be­trägt der allgemeinverbindliche Stundenlohn aktuell 8,60 Euro. Vom 1. Februar 2013 an sind dies 8,74 Euro, vom 1. September 2013 an 8,88 Euro.