home Kurz&Kompakt Umweltzone Düsseldorf: IHK fordert Ausnahmen nicht nur für Handwerker

Umweltzone Düsseldorf: IHK fordert Ausnahmen nicht nur für Handwerker

„In Sachen Umweltzone Düsseldorf gilt gleiches Recht für alle: Die neuen Ausnahmeregelungen des NRW-Umweltministeriums greifen nicht nur bei Handwerksbetrieben, sondern auch bei Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer“. Darauf weist Dr. Oliver Neuhoff, Verkehrsreferent der IHK Düsseldorf, hin. So dürfen Fahrzeuge von IHK-Unternehmen, fü r die ein so genannter Handwerkerparkausweis ausgestellt wurde, und Fahrzeuge von Busunternehmen mit ihren Ausnahmegenehmigungen noch bis Juni 2011 in die Umweltzone fahren. Die vom NRW-Umweltministerium erlassene Regelung für „wirtschaftliche Härtefälle“ gilt für IHK-Betriebe ebenso wie die so genannte Fuhrparkregelung: „Pro Betrieb kann für jedes Fahrzeug mit grüner oder gelber Plakette bis Ende Juni 2012 auf Antrag eines mit roter Plakette in der Umweltzone fahren“, so Neuhoff.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.