„In Sachen Umweltzone Düsseldorf gilt gleiches Recht für alle: Die neuen Ausnahmeregelungen des NRW-Umweltministeriums greifen nicht nur bei Handwerksbetrieben, sondern auch bei Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer“. Darauf weist Dr. Oliver Neuhoff, Verkehrsreferent der IHK Düsseldorf, hin. So dürfen Fahrzeuge von IHK-Unternehmen, fü r die ein so genannter Handwerkerparkausweis ausgestellt wurde, und Fahrzeuge von Busunternehmen mit ihren Ausnahmegenehmigungen noch bis Juni 2011 in die Umweltzone fahren. Die vom NRW-Umweltministerium erlassene Regelung für „wirtschaftliche Härtefälle“ gilt für IHK-Betriebe ebenso wie die so genannte Fuhrparkregelung: „Pro Betrieb kann für jedes Fahrzeug mit grüner oder gelber Plakette bis Ende Juni 2012 auf Antrag eines mit roter Plakette in der Umweltzone fahren“, so Neuhoff.