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Flughafen muss nach Brandkatastrophe größtenteils haften

Nach der Brandkatastrophe auf dem Düsseldorfer Flughafen 1996 muss dessen Betreibergesellschaft für einen Großteil der Schäden haften. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nach jahrelangem Rechtstreit entschieden. Demnach müssen die Flughafenbetreiber drei Viertel der Kosten übernehmen, eine Lüner Baufirma den Rest. Nach Ansicht der Richter wurde das Feuer zwar durch ungesicherte Schweißarbeiten ausgelöst, konnte sich aber nur wegen illegal eingebauter brennbarer Dämmplatten so verheerend ausbreiten. Bei dem Brand im April 1996 starben 17 Menschen, 88 wurden verletzt.

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