(WDR) Im Streit um die Verwertung des Altpapiers in der Stadt Neuss hat das Verwaltungsgericht Dü sseldorf dem Kreis Recht gegeben. Die Stadt wollte das bei den Bürgern eingesammelte Altpapier selbst verwerten. Das Gericht urteilte nun auf Grundlage des Landesabfallgesetzes. Danach müssen kreisangehörige Städte und Gemeinden das Papier zwar einsammeln, die Verwertung obliegt aber dem Kreis.