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Stadt bietet drei Immobilien in der Altstadt zum Verkauf an

Die Stadt Düsseldorf verkauft drei Immobilien in der Altstadt. Laut einer Pressemitteilung handelt es sich dabei um die Objekte auf der Hafenstraße 4, Hafenstraße 5-7 und Lambertusstraße 1. Beim Komplex auf der Hafenstraße 4 erfolgt die Veräußerung des 1.065 Quadratmeter großen Grundstückes im Rahmen eines Investoren-Auswahlverfahrens. Auf dem Grundstück sollen Wohnungen entstehen, wobei im Erdgeschoss auch eine gewerbliche Nutzung zulässig ist. Die Stadt legt dort im Hinblick auf den historischen Stadtkern Wert auf eine qualitätsvolle Bebauung, heißt es. Es wird ein innovatives Bebauungskonzept erwartet, das sich gestalterisch in die Altstadt einfügt. Ein Erhalt des Gebäudes wird ausdrücklich nicht gewünscht. Die auf dem Grundstück noch vorhandenen Gebäude und Anlagen sollen vom Investor in Abstimmung mit der Stadt Düsseldorf beseitigt werden.

Bei dem Komplex Hafenstraße 5-7 handelt es sich um ein 4-geschossiges Büro- und Geschäftshaus, mit 1- bis 2-geschossigem Anbau im Innenhof und einer Gesamtnutzfläche von 2.175 Quadratmetern. Das Grundstück hat eine Größe von 1.050 Quadratmetern. Für die Gebäude besteht ein Pachtvertrag mit einem Pächter, der im Erdgeschoss und den Anbauten das Traditionslokal „Schiffchen“ betreibt. Der Pachtvertrag endet am 31. Dezember 2020 und ist vom Käufer zu übernehmen. Im 4. Obergeschoss befinden sich derzeit noch Büros der Stadt Düsseldorf. Die Veräußerung erfolgt im Rahmen eines Höchstgebotsverfahrens. Ein wesentliches Auswahlkriterium wird die künftige Nutzung des Objektes sein. Innovativen Nutzungskonzepten, die sich durch eine Mischung aus gewerblicher Nutzung und Wohnen auszeichnen, wird der Vorzug gegeben.

Das 1.619 Quadratmeter große Grundstück Lambertusstraße 1 kommt für eine Wohnnutzung in Betracht. Auf dem Grundstück befindet sich das 1844 als Schule erbaute Gebäude Lambertusstraße 1, das seit 7. Juni 1984 in der Denkmalliste eingetragen ist. Die Gebäudesubstanz weist erhebliche Mängel auf. Zur Gebäuderückseite verläuft die Düssel innerhalb einer kleinen angrenzenden Grünfläche. Der Grüncharakter und vor allem der vorhandene Baumbestand eines Teils des Grundstücks sind vom Käufer zu erhalten. Das Objekt soll „wie es steht und liegt“ im Höchstgebotsverfahren veräußert werden. Es soll durch Umnutzung zum Wohnobjekt saniert werden.