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NRW lobt Innovationspreis aus

Wappen NRWDas Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen lobt zum vierten Mal den Innovationspreis des Landes Nordrhein-Westfalen aus.

Er wird in den drei Kategorien „Ehrenpreis“, „Innovation“ und „Nachwuchs“ vergeben. Kandidatinnen und Kandidaten für die beiden Kategorien „Innovation“ und „Nachwuchs“ können von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und forschenden Unternehmen vorgeschlagen werden. In der Kategorie „Innovation“ sind ferner Eigenbewerbungen möglich. Vorschläge und Selbstbewerbungen von Forscherinnen sind ausdrücklich erbeten. Die Preisträger in den beiden Kategorien „Innovation“ und „Nachwuchs“ ermittelt eine hochkarätige Jury unter der Leitung des Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft, Prof. Dr. Peter Gruss. Die Ehrenpreisträgerin oder den -preisträ ger benennt die Wissenschaftsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Preis ist mit 50.000 Euro dotiert. Das Preisgeld kann für die Finanzierung zukünftiger Forschungsarbeiten oder für die Verwertung der Forschungsergebnisse verwendet werden. Vorschlagsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsverbände.

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