Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger hat den im Juni letzten Jahres von der alten Landesregierung beschlossenen Antragsstopp im Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) aufgehoben. Ab sofort stehen für die gewerbliche Investitionsförderung in strukturschwachen Regionen des Landes rund 40 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Das Förderangebot richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen. Auch große Unternehmen können gefördert werden, wenn es sich um Vorhaben mit einem bedeutenden Arbeitsplatzeffekt handelt. Die Unternehmen erhalten Zuschüsse zwischen zehn und 25 Prozent der Investitionssumme. Zu den Fördergebieten gehören weite Teile des Ruhrgebietes (Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, die Kreise Recklinghausen und Unna) sowie Bielefeld, Mönchengladbach und die Kreise Heinsberg, Herford, Hö xter und Lippe.
Die Richtlinie zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm finden Sie unter www.mwebwv.nrw.de im Anhang an diese Pressemitteilung.