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Land NRW macht Weg für Sozialticket frei – Förderung auch für Kommunen im Nothaushalt

Das Land NRW stellt Kommunen und Verkehrsverbünden, die das viel diskutierte Sozialticket einführen, in 2011 eine Förderung von 15 Millionen Euro bereit. Für die Folgejahre sind jeweils 30 Millionen Euro vorgesehen. Das gab das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr bekannt. Ab sofort können alle kreisfreien Städte, Kreise und Verkehrsverbünde in NRW eine Förderung für die Einführung eines Sozialtickets beantragen. Die Förderung soll vollständig in die Reduzierung des Ticketpreises fließen.

Sozialticketberechtigt sind nach der Richtlinie alle Personen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen. Der Kreis der Berechtigten kann von Kommunen auch erweitert werden, etwa um Geringverdiener oder Wohngeldempfänger. Die Richtlinie für das Sozialticket finden Sie im Anhang an diese Pressemitteilung.

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