Das NRW-Verkehrsministerium hat die Fördermittel zur Einführung des Sozialtickets freigegeben. In diesem Jahr wird der vergünsti ge Tarif mit insgesamt 15 Millionen Euro gefö rdert, 2012 sollen es 30 Millonen Euro sein. Förderberechtigt sind alle Kreise und kreisfreien Städte, die ein Sozialticket bis zum 11.12.2011 einführen. Laut dem Ministerium können für 2012 noch Förderanträge gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 15.12.2011.
Das Sozialticket steht allen Personen offen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhalten, Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Kommunen können auch Geringverdiener oder Wohngeldempfänger mit in den Kreis der Berechtigten nehmen. Auch Kommunen im Nothaushalt können das Ticket anbieten. Im Verkehrsverbunds Rhein-Ruhrist das Sozialticket seit dem 01.11.11 verfügbar.