Das Bekleidungshaus Peek & Cloppenburg West mit Sitz in Düsseldorf darf bundesweit werben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Geklagt hatte das gleichnamige Unternehmen aus Hamburg. Was kurios klingt ist schnell erklärt: vor gut 100 Jahren trennte sich James Cloppenburg vom Mutterhaus in Düsseldorf, um in Hamburg ein eigenes Geschäft aufzubauen. Nach vielen Jahren der friedlichen Koexistenz und Kooperation zwischen Nord und Süd, möchten sich die beiden Unternehmen jetzt deutlicher voneinander abgrenzen. Zu groß sei die Gefahr mit dem jeweils anderen verwechselt zu werden, heißt es.
Peek & Cloppenburg West darf bundesweit werben
Daher klagten die Hamburger gegen die Düsseldorfer, um deren Werbemaßnahmen aus dem Norden fernzuhalten. Vor dem BGH wurde jetzt für Peek & Cloppenburg West entschieden, die mit mehr als 60 Filialen, vor allem im Westen und Süden der Republik angesiedelt sind. Demnach darf der Namensbruder ungehemmt Konkurrenz machen und aktiv in überregionalen Zeitschriften für seine eher am jungen Publikum orientierten Produkte werben. Dies hatte bei Kunden der Filialen von P&C Nord zuletzt für Verwirrung gesorgt, denn die Hamburger setzen in ihren ca. 20 Filialen vor allem auf hanseatische Gediegenheit.
Der Fall allerdings nochmals vor dem Oberlandesgericht Hamburg verhandelt, um die Abgrenzungsvereinbarung der Unternehmen unter die Lupe zu nehmen und ggf. neu auszulegen.