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ERGO zieht Konsequenzen

Die ERGO Versicherungsgruppe hat heute in Düsseldorf ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem sie auf Fehler in der Vergangenheit reagieren will. So wurde ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das die Beratungsqualität erhöht und die Compliance im Unternehmen stärkt. Die selbststä ndigen Vertreter verpflichten sich in einem Verhaltenskodex, klare Regeln im Umgang zwischen Unternehmen, Vertriebspartnern und Kunden einzuhalten. Weitere Maßnahmen zielen auf mehr Transparenz der Produktunterlagen und Dokumentation sowie die Sicherstellung einer kontinuierlich hohen Qualität der Beratung ab.

ERGO stellte heute neben diesen Maßnahmen auch Prüfungsergebnisse zu den zuletzt gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfen vor. Zu diesen Vorwürfen gehören vor allem eine Incentive-Reise nach Budapest 2007, fehlerhafte Riester-Antragsformulare 2005, Umdeckungen aus Lebens- in Unfallversicherungen 2009/2010 sowie Beratungsfehler bei Kollektivverträgen. ERGO hat die einzelnen Vorwürfe aufgearbeitet. Bei einzelnen Themenbereichen unterstützte die Revision von Munich Re und die externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC). Die Ergebnisse bzgl. der wichtigsten Themen sind:

Wettbewerbsreise nach Budapest
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers bestätigte, dass die Umstände der Wettbewerbsreise nach Budapest sachgerecht und vollständig aufgeklärt worden sind. ERGO hat rückwirkend sicher gestellt, dass die Kun den nicht mit den Kosten der Veranstaltung belastet werden.

Fehlerhaftes Riester-Antragsformular
Durch einen fehlerhaften Nachdruck waren 2005 auf einem Riester-Antragsformular zu niedrige Kostensätze ausgewiesen worden. ERGO hat die rund 12.000 betroffenen Kunden identifiziert und angeschrieben. Ihre Verträge werden angepasst. Der Aufwand für ERGO wird sich – bei vorsichtiger Schätzung – auf ca. 5 Mio. Euro belaufen.

Umdeckung von beitragsfrei gestellten Lebensversicherungen in Unfallversicherungen mit Beitragsrückzahlung gegen Einmalbeitrag (UBRE)
Bei diesen Umdeckungen ließ sich häufig nicht eindeutig belegen, dass in jedem Fall den Kunden Vor- und Nachteile der Transaktion ausreichend erklärt wurden. Unter Umdeckung versteht man das Auflösen einer bestehenden Versicherung bei gleichzeitigem Abschluss einer anderen in ähnlichem Umfang.
Um eine eventuelle Benachteiligung von Kunden in diesen Fällen auszuschließen, schreibt ERGO alle diese Kunden an und bietet ein weiteres Beratungsgespräch an. Wenn ein Kunde das möchte, wird ERGO den Vertrag rückabwickeln.

Kollektivverträge
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sollen Kollektivverträge der ungünstigeren Größenklasse gewählt worden sein. Außerdem seien manchen Kunden von den Vermittlern statt günstigen Kollektivverträgen teurere Individualverträge mit höheren Provisionen verkauft worden.
Eine aktuelle Auswertung des Bestands zeigt, dass in ü ber 99 Prozent der Kollektivvereinbarungen eine korrekte Zuordnung stattgefunden hat. Sollte es bei den nun einzeln zu prüfenden weiteren Verträgen zu Fehlern gekommen sein, wird ERGO diese bereinigen.

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