home Werbung BGH verbietet himbeerfreien Himbeer-Tee von Teekanne

BGH verbietet himbeerfreien Himbeer-Tee von Teekanne

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, darf durch eine Verpackung nicht der Eindruck entstehen, dass Lebensmittel enthalte eine Zutat, die gar nicht enthalten ist. Im verhandelten Fall ging es um den Früchtetee „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“ des Marktführers Teekanne aus Düsseldorf. Auf der Verpackung, die mit dem Hinweis „Nur natürliche Zutaten“ beschriftet war, waren unter anderem Himbeeren und eine Vanille-Blüte abgebildet, obwohl der Früchtetee nicht mal Spuren von echten Himbeeren oder Vanille enthielt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte wegen Irreführung des Verbrauchers geklagt und bekam schon vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Juni grundsätzlich recht (Rechtssache C 195/14).

Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Richtung nun an. Laut BGH reiche es nicht aus, wenn die Zutaten zwar genau aufgeführt seien, die Aufmachung der Verpackung aber den Käufer irreführen könne. Entscheidend sei der gesamte Eindruck der Verpackung, so die Richter (Az.: I ZR 45/13). Verbraucherschützer begrüßten das Urteil einhellig. Teekanne hatte den Tee schon 2012 aus den Regalen genommen. Zudem teilte das Unternehmen mit, die Produktverpackungen in den letzten Jahren den stark geänderte Bedürfnissen der Verbraucher nach mehr Transparenz angeglichen zu haben. Nun gebe es bei der Verwendung von Aromen unmissverständliche Hinweise wie „aromatisierter Früchtetee mit Himbeer- und Vanillegeschmack“, heißt es.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.